Phase 5 - Nach dem Justizvollzug

Zuständige Stellen

  • Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
  • Justizvollzugsbehörden Migrations- und Sozialbehörden
  • Kantons- und Gemeindepolizeien
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Staatssekretariat für Migration (SEM)
  • Bundesamt für Polizei (fedpol)

Instrumente und Mittel

  • Identifikation und Prävention von terroristischen Bedrohungen durch den NDB
  • Verarbeiten von Erkenntnissen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten durch den NDB
  • Präventive Ansprachen durch den NDB
  • Überwachungsmassnahmen durch den NDB
  • Erstellen von Berichten durch den NDB für die Bundesanwaltschaft, das SEM oder fedpol
  • Ausweisung (Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG) und Einreiseverbot (Art. 67 AIG) durch fedpol bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
  • Für Straftaten, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen wurden, obligatorische Landesverweisung durch das Gericht
  • Entzug der Doppelbürgerschaft (Art. 42 des Bürgerrechtsgesetz BüG, näher ausgeführt durch Art. 30 der Bürgerrechtsverordnung BüV)
  • Entzug des Aufenthaltstitels
  • Polizeiliche Massnahmen gestützt auf kantonales Recht
  • Begleitung durch Sozialbehörden
  • Ausstiegshilfen (Disengagement)
  • Kantonales Bedrohungsmanagement
  • Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), einschliesslich Impulsprogramm des Bundes, um Projekte von Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft zu unterstützen
  • Neue polizeiliche Massnahmen im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug angewendet werden können (siehe Phase 2)

Dokumente

Letzte Änderung 05.06.2024

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