Das Migrationsabkommen mit Angola entspricht im Wesentlichen dem Abkommen, welches Bundesrätin Sommaruga zwei Tage zuvor mit der Demokratischen Republik Kongo abgeschlossen hatte. Es enthält eine Rückübernahmeverpflichtung für abgewiesene Asylsuchende, ermöglicht darüber hinaus aber eine breitere partnerschaftliche Migrationszusammenarbeit. Bei der Rückkehr sollen die Abkommen insbesondere die freiwillige Rückreise fördern.
Von Justizminister Rui Jorge Carneiro Mangueira liess sich Bundesrätin Sommaruga über die zahlreichen Herausforderungen, mit denen sich der angolanische Staat, der bis 2002 in einem 27 Jahre dauerndem Bürgerkrieg steckte, informieren. Eine dieser Herausforderungen ist auch in Angola die Migration: mehrere hunderttausend Migranten halten sich ohne Aufenthaltsstatus in Angola auf, und zwar insbesondere in den nordöstlichen Landesteilen, die bekannt für grosse Diamantenvorkommen sind. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements besuchte in diesem Zusammenhang die Diamantmine in Cazombo.
Gespräche über Menschenrechtsfragen
Neben den Gesprächen auf Ministerstufe tauschte sich Bundesrätin Sommaruga mit Vertretern der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft aus. Sie führte Gespräche mit NGO’s, mit Journalistinnen sowie Vertretern des IKRK und der Internationalen Organisation für Migration IOM. Angesprochen wurden dabei Menschenrechtsfragen, aber auch Themen wie Pressefreiheit und der Menschenhandel.
Bundesrätin Sommaruga hat seit dem 1. Februar drei afrikanische Staaten besucht. In Nigeria ist die Umsetzung der 2011 unterzeichneten Migrationspartnerschaft im Vordergrund gestanden. Im Kongo hat Bundesrätin Sommaruga ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Sie kehrt am Donnerstag in die Schweiz zurück.
Letzte Änderung 06.02.2013
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