Bundesrat trifft Richtungsentscheid zur E-ID
Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Grundsätze für die Ausgestaltung eines künftigen staatlichen Identitätsnachweises (E ID) festgelegt. Die staatliche E-ID soll den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglichen. Sie könnte öffentlichen und privaten Stellen als Identitätsnachweis für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung stehen. Der Entwurf zum neuen Gesetz zur E-ID soll Mitte 2022 in die Vernehmlassung gehen.
Der Bundesrat will mit der Schaffung einer staatlichen E-ID rasch vorwärts machen. Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beauftragte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei (BK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Lösung für eine staatliche elektronische Identifizierung zu entwerfen. Vom 2. September bis am 14. Oktober 2021 hat das Bundesamt für Justiz (BJ) eine informelle öffentliche Konsultation durchgeführt. Dazu gingen rund 60 Stellungnahmen ein.
Datenschutz und Datensouveränität im Zentrum
Basierend auf den Ergebnissen der Konsultation hat der Bundesrat Grundsätze für die Ausgestaltung einer künftigen staatlichen E‑ID festgelegt: Nutzerinnen und Nutzer der E‑ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll unter anderem durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden.
Die E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen. Sie könnte staatlichen und privaten Stellen für die Ausstellung unterschiedlicher digitaler Nachweise zur Verfügung stehen (E-ID-Ökosystem). Der Ausbau kann schrittweise erfolgen. Beispiele für Anwendungen sind Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte. Zu einzelnen möglichen Anwendungen werden Pilotprojekte diskutiert: Zum Beispiel möchten das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) einen elektronischen Führerausweis lancieren. Die BK überprüft in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössische Personalamt (EPA) die Machbarkeit eines neuen elektronischen Ausweises für Mitarbeitende des Bundes (Proof of Concept ePerso).
Gesetzesentwurf bis Mitte 2022
Mit diesem Richtungsentscheid trägt der Bundesrat auch den Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse Rechnung. Im Rahmen der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage werden verschiedene Punkte wie der Prozess der Ausstellung und der Umfang des Betriebs der E‑ID-Infrastruktur durch den Staat im Detail geprüft. Weiter werden die verschiedenen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft erarbeitet. Der technischen Entwicklung wird Rechnung getragen, indem das Gesetz technologieneutral formuliert wird. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz soll Mitte 2022 eröffnet werden.
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Letzte Änderung 06.06.2024