La responsabilità individuale va pretesa

Soletta, 13.05.2011 - In occasione della seconda Conferenza nazionale sull'integrazione, la consigliera federale Simonetta Sommaruga ha rilevato che la politica integrativa formula sì obiettivi vincolanti per gli immigrati, ma richiama ai propri doveri anche la popolazione autoctona. La politica d’integrazione svizzera si fonda sul principio del "incoraggiare e intimare", che meriterebbe maggiore considerazione sul piano legislativo; allo scopo è opportuno perfezionare la cooperazione tra Cantoni, Città, Comuni e Confederazione. Vale il testo parlato.

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Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Vertreterinnen von Stadt- und Gemeinderegierungen
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der nichtstaatlichen Partner

Vorgestern haben Kantone, Städte, Gemeinden und der Bund im Haus der Kantone eine Medienkonferenz zum Thema Integration durchgeführt. Damit haben wir deutlich gemacht, dass wir die Integrationspolitik als verbindlich verstehen und gemeinsam anpacken wollen. Mit der heutigen Zweiten Nationalen Integrationskonferenz haben wir nun die Chance zu klären, wie wir unsere Zusammenarbeit weiter stärken können.

Schon in meinen ersten Tagen als Vorsteherin des EJPD hat mich das Thema Integration intensiv beschäftigt. Wir standen ja mitten im Abstimmungskampf um die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenvorschlag. Bei allen Kontroversen, die ich dabei erlebt habe, war unbestritten, dass eine gute Integrationspolitik viel zum Zusammenhalt in unserem Land beitragen kann. Es freut mich deshalb ganz besonders, dass ich heute, nach einem halben Jahr als Bundesrätin, an der Zweiten Nationalen Integrationskonferenz teilnehmen darf - und ich tue das mit unverminderter Energie für das Dossier Integration. Wir müssen diesen wichtigen Politikbereich voranbringen. Und wir werden ihn voranbringen, wenn alle Kräfte, die in der Integration tätig sind, ihre Anstrengungen bündeln und sich auf die gemeinsame Ziele einigen.

Ich habe in den Diskussionen über die Integrationspolitik immer wieder erlebt, dass es Leute - und politische Kräfte - gibt, die Integration einzig und alleine als Aufgabe der Zugewanderten verstehen. Ihnen stehen politische Kräfte gegenüber, die unter Integration ein umfassendes staatliches Angebot verstehen, das die Zugewanderten nach Belieben nutzen oder eben auch lassen können.

Für mich ist Integrationspolitik eine Kombination von beidem: Sie gibt den Zugewanderten verbindliche Ziele vor und nimmt dabei auch die einheimische Bevölkerung in die Pflicht. Es geht also um Verbindlichkeit und Gegenseitigkeit.

Mit Verbindlichkeit meine ich, dass wir Integration nicht nur fördern, sondern auch einfordern. Und unter Gegenseitigkeit verstehe ich, dass sich sowohl Ausländerinnen und Ausländer wie auch Schweizerinnen und Schweizer dafür verantwortlich fühlen, dass die Integration gelingt.

Dieser Grundgedanke des Förderns und Forderns soll die Basis der schweizerischen Integrationspolitik sein. Die Grundlage dafür hat die TAK - die Tripartite Agglomerationskonferenz von Bund, Kantonen und Gemeinden -erarbeitet. Dabei haben wir die Formel des „Förderns und Forderns" in vier Prinzipien übersetzt, an denen sich die Integrationsbestrebungen orientieren sollen.

  • "Chancengleichheit verwirklichen"
  • "Vielfalt berücksichtigen"
  • "Potenziale nutzen"
  • "Eigenverantwortung einfordern"

Es sind diese 4 Prinzipien die hier an der Wand projeziert sind.

Ich werde im Folgenden vor allem auf das Vierte dieser Prinzipien eingehen: „Eigenverantwortung einfordern" - und zwar auch deshalb, weil dieses Prinzip in den letzten Jahren vielleicht etwas zu kurz gekommen ist.

Mein Departement prüft zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, wie wir diese Prinzipien - und eben auch jenes der Eigenverantwortung - in der Gesetzgebung stärker berücksichtigen können. Die Arbeiten dazu sind weit fortgeschritten.

Ich werde mich auch hier an die Devise halten, dass der Staat nicht alles leisten kann. Er kann und muss gute Rahmenbedingungen schaffen, handeln müssen die einzelnen Akteure selbst. Die Eigenverantwortung ist ein zentrales Element der Integration.

Und die meisten Zugewanderten nehmen ihre Eigenverantwortung auch wahr. Das ist ein wichtiger Grund dafür, dass Integration in der Schweiz im Grossen und Ganzen gelingt.

Aber, und das darf nicht verschwiegen werden: Nicht alle nehmen ihre Eigenverantwortung wahr. Und gerade jene, die es eben nicht tun, wollen wir künftig stärker in die Pflicht nehmen.

Was heisst das konkret ?

Wir werden die Integrationskriterien im Ausländerrecht expliziter und klarer fassen.
Es muss allen klar sein, was wir unter erfolgreicher Integration verstehen.
Integriert ist, wer die lokale Landessprache spricht, wer sich bildet und weiterbildet, wer sich in den Arbeitsmarkt integriert oder, falls dies nicht gelingt, alles dafür tut, dass es gelingt. Integriert ist, wer sich an die Werte der Bundesverfassung hält, z.B. die Gleichstellung der Geschlechter, und wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektiert.

Diese Erfordernisse müssen allen Menschen in der Schweiz bewusst sein - so früh wie möglich, bestenfalls bereits beim Zeitpunkt der Einreise. Und die Migrationsbehörden sollen diese Kriterien berücksichtigen, wenn sie über Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen befinden.

Wir prüfen also auch, wie die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mit klareren Anreizen verbunden werden kann. Dazu soll das Instrument der Integrationsvereinbarung gezielter eingesetzt werden.

Mir sind die Vorbehalte einiger Kantone gegenüber Integrationsvereinbarungen bekannt. Gleichzeitig weiss ich, dass mehrere Kantone Integrationsvereinbarungen erfolgreich einsetzen, wertvolle Erfahrungen gesammelt und Integrationserfolge erzielt haben.

Ich halte es für unnötig, dieses Instrument flächendeckend bei sämtlichen Zugewanderten einzusetzen.

Wenn wir solche Vereinbarungen aber ganz gezielt abschliessen, können wir unsere Erwartungen klarer zum Ausdruck bringen.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, Integrationshemmnisse abzubauen. Der in der Bundesverfassung verankerte Schutz vor Diskriminierung muss Realität werden. Dazu braucht es keine Gesetze, sondern eine bessere Umsetzung des geltenden Rechts. Nötig sind hier vor allem Information, Prävention und Sensibilisierung.

Bund und Kantone haben in diesen letzten Monaten intensive Gespräche geführt. Wir sind daran, die verbindliche und gezielte Integrationspolitik zu konkretisieren. Auch über die Finanzierung haben wir gesprochen. Die Gelder des Integrationsförderungskredits des Bundes sollen künftig für kantonale Programme ausbezahlt werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr angekündigt, dass der Bund seine Mittel um 15 bis 20 Millionen Franken jährlich erhöht - falls auch die Kantone ihre Mittel im selben Ausmass erhöhen.

Meine Damen und Herren, der Gastgeber der heutigen Veranstaltung, Guy Morin, hat es bereits angekündigt: Ich muss Sie leider schon wieder verlassen und mich auf den Weg nach Brüssel machen, um am Rat der europäischen Innenminister über offene Fragen zu Schengen und über asylpolitische Herausforderungen zu diskutieren.

Ich werde mit Verspätung in Brüssel eintreffen, aber die heutige nationale Integrationskonferenz hatte Vorrang - ich danke Ihnen ganz herzlich, dass ich mich heute über die Kernbegriffe unserer Integrationspolitik äussern durfte, nämlich über Gegenseitigkeit und Verbindlichkeit.

Eines ist gewiss: Ich werde den Geist unserer Nationalen Integrationskonferenz mit nach Brüssel nehmen.

Denn Gegenseitigkeit und Verbindlichkeit müssen auch das Verhältnis der Schweiz zu Europa prägen. Und ich werde diese gegenseitige Verbindlichkeit deshalb heute in Brüssel nicht nur fördern - ich werde sie auch fordern.

In diesem Sinne bitte ich um Verständnis, dass ich Sie verlassen muss, einige meiner Mitabreitenden, auch der stellvertretende Direktor des BFM, Herr Mario Gattiker, und mein Generalsekretär, Herr Matthias Ramsauer, werden aber weiterhin vor Ort sein.

Ihnen allen wünsche ich weiterhin eine gute und konstruktive Konferenz.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement, und vor allem herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.


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Servizio di comunicazione DFGP, T +41 58 462 18 18


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