Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat zwei Vorgänger:
- die Eidgenössische Ausländerkommission EKA und
- die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen EKF
Die EKA hat 37 Jahre lang die Ausländerpolitik des Landes mitgestaltet. Gründung und Weiterentwicklung dieser Institution sind eng verknüpft mit den ausländerpolitischen Debatten, die in der Schweiz im Laufe der Jahre geführt worden sind. Die so genannte Ausländerpolitik entfaltete sich im Spannungsfeld wirtschaftlicher und geseIlschaftlicher Interessen, zwischen regulativem Anspruch und humanitärer Rechtfertigung. Die EKA, die von Beginn weg über ein breites Mandat verfügte und sich mit verschiedensten Aspekten der Migration beschäftigte, konzentrierte ihre Aktivitäten im Laufe der Zeit zunehmend auf «das einvernehmliche Zusammenleben zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung». Sie wirkte darauf hin, dass die Integration zum staatspolitischen Anliegen wurde.
Die EKF wurde vom Bundesrat 1983 eingesetzt. Ihre Aufgabe war es, «Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik, die ihr das EJPD unterbreitet» zu beraten. Ihr gehörten in der Regel rund 15 Mitglieder an. Bis 2002 wurde die Kommission vom Direktor des zuständigen Bundesamts (zuerst Bundesamt für Polizeiwesen, später Bundesamt für Flüchtlinge) geleitet, danach von verwaltungsunabhängigen Personen. Ein solcher Wechsel war bereits 1997 von der Kommission selber angeregt worden. Sie erhoffte sich davon «eine aktive EKF im Sinne einer Partnerin im Meinungsbildungsprozess» . Im Gegensatz zur EKA konnte die EKF ihren Tätigkeitsbereich nicht erweitern.
Letzte Änderung 26.06.2024