a) Grenzkontrolle

a) Grenzkontrolle

«Grenzkontrollen, einschliesslich Massnahmen, mit denen legale Grenzüberschreitungen erleichtert werden, und gegebenenfalls: Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention und Aufdeckung grenzüberschreitender Kriminalität an den Aussengrenzen, insbesondere Schleusung von Migranten, Menschenhandel und Terrorismus; sowie Mechanismen und Verfahren mit Blick auf die Ermittlung schutzbedürftiger Personen und unbegleiteter Minderjähriger und mit Blick auf die Ermittlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen oder beantragen wollen, die Bereitstellung von Informationen für diese Personen sowie der Verweis dieser Personen»

(Art. 3, Abs. 1, Bst. a Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)

Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen


Letzte Änderung 29.04.2024

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