i) Rückkehr

i) Rückkehr

«Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, gegen die Rückkehrentscheidungen eines Mitgliedstaats ergangen sind»

(Art. 3, Abs. 1, Bst. i Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)

Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen


Letzte Änderung 29.04.2024

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