Eine staatlich anerkannte digitale Identität: Bundesrat bringt Gesetz bis Sommer 2018
Bern, 15.11.2017 - Verschiedene Angebote und Dienstleistungen im Internet setzen voraus, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer korrekt und sicher identifizieren können. Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen also eine digitale Identität. Der Bundesrat will deshalb klare Regeln für einen digitalen Identitätsnachweis erlassen, der staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig ist. Er hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach Kenntnisnahme der Resultate der Vernehmlassung beauftragt, bis im Sommer 2018 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Immer mehr Leute tätigen ganz unterschiedliche Arten von Geschäften im Internet, bei denen sie sich korrekt identifizieren müssen. Die Palette reicht vom Ticketkauf für den öffentlichen Verkehr über Bestellungen bei Versandhäusern bis hin zur Nutzung staatlicher Dienstleistungen. Die Bevölkerung ist dabei darauf angewiesen, dass sie diese Angebote einfach und sicher in Anspruch nehmen kann. Der Bundesrat will diesem wachsenden Bedürfnis entgegenkommen. Zu diesem Zweck möchte er ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) erarbeiten.
Das Gesetz soll klare Regeln für einen staatlich anerkannten Identitätsnachweis (E-ID) festlegen. Dieser soll Userinnen und Usern in der Schweiz ermöglichen, sich bei bestimmten Angeboten mit voller Kontrolle über die eigenen Daten im Internet zu identifizieren. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass dieses Anliegen im Grundsatz unbestritten ist.
Die Rolle des Staates
Die digitale Identität soll korrekt sein und vor Verwechslungen schützen. Es soll sich niemand eine falsche digitale Identität ausstellen lassen können. Deshalb will der Bundesrat, dass der Staat die Kernaufgabe bei der Ausstellung einer digitalen Identität nicht aus der Hand gibt - nämlich die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum. Eine eigens dafür einzurichtende Identitätsstelle im EJPD, das bereits die massgebenden offiziellen Register betreibt, wird das sicherstellen.
Die konkreten technologischen Träger dieser staatlich geprüften und bestätigten digitalen Identität - denkbar sind z.B. Mobiltelefon, Bankkarte oder ÖV-Abonnemente - möchte der Bund allerdings weder entwickeln noch ausstellen. Dies sollen nicht-staatliche Anbieter tun, die näher an den Userinnen und Usern sowie an der massgebenden Technologie für die zu nutzenden digitalen Angebote sind. Allerdings wird der Staat auch hier das Heft nicht aus der Hand geben: Er wird Anbieter und deren Lösungen einem strengen Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen unterziehen. Dafür wird eigens eine Anerkennungsstelle geschaffen, die im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt wird.
Der Bundesrat hält damit an der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Staat und nicht-staatlichen Anbietern fest. Diese Aufgabenteilung schafft zum einen die besten Voraussetzungen für eine praxistaugliche und konsumentenfreundliche Anwendung durch Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft. Zum andern gewährt sie die nötige Flexibilität für technologische Veränderungen.
Klare Regeln auch für Datenschutz
Im ganzen Prozess der Handhabung und Verwendung der digitalen Identität müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Personenidentifikationsdaten dürfen Dritten (z.B. Online-Diensten) nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liegt ausschliesslich in der Hand der betreffenden Person. Auf der anderen Seite entscheidet jeder Anbieter eines Online-Diensts selbst, ob er für die Nutzung seines Diensts die Verwendung der staatlich anerkannten digitalen Identität verlangt oder nicht.
Botschaft bis Sommer 2018
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. November 2017 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Das EJPD wird nun, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, bis im Sommer 2018 eine Botschaft für ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ausarbeiten.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024