Zugang zu amtlichen Dokumenten

Worum geht es?

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann seit 2006 jedermann Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Es genügt, ein Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ein Dokument erstellt oder empfangen hat. Das Zugangsrecht ist indessen nicht absolut. Es kann beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Behandlung eines Zugangsgesuches ist grundsätzlich Gebührenpflichtig. Wenn die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigert oder einschränkt, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein Schlichtungsgesuch an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten richten. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, erlässt die zuständige Behörde eine Verfügung, die angefochten werden kann

Wie kann ein Zugangsgesuch gestellt werden?

Das Zugangsgesuch kann telefonisch, per Post oder E-Mail oder mit dem hier verfügbaren elektronischen Formular gestellt werden.

Das Zugangsgesuch ist an folgende Stelle zu richten:

Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 48 48
media@bj.admin.ch

Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes

Für weitere Auskünfte betreffend das Öffentlichkeitsgesetz können Sie sich an die Öffentlichkeitsbeauftragte des Amtes wenden:

Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 48 48
media@bj.admin.ch

Interdepartementale Arbeitsgruppe Transparenz (IDAG Transparenz)

Die interdepartementale Arbeitsgruppe Transparenz (IDAG Transparenz) besteht aus den Öffentlichkeitsberaterinnen und Öffentlichkeitsberatern der Departemente, der Bundeskanzlei und weiteren Bundesstellen, die Aufgaben im Bereich des Öffentlichkeitsrechts wahrnehmen, wie z. B. das Bundesarchiv. Die Gruppe wurde 2015 ins Leben gerufen, damit unter der Leitung des Bundesamts für Justiz (BJ) innerhalb der Bundesverwaltung ein regelmässiger Austausch über den Umgang mit dem Öffentlichkeitsrecht sichergestellt ist und die einheitliche Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) gepflegt wird.

Für weitere Auskünfte zur IDAG Transparenz wenden Sie sich an

Bundesamt für Justiz
Monique Cossali Sauvain
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 47 89
F +41 58 462 78 79
Monique.Cossali@bj.admin.ch

Zugangsgesuche mit besonderen Regeln

In einigen Fällen bestehen besondere Regeln für den Zugang zu amtlichen Dokumenten oder Informationen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz betrifft dies namentlich folgende Fälle:

  • Gesuche um Zugang zu eigenen Personendaten, die beim Bundesamt für Justiz bearbeitet werden (Auskunftsgesuche nach Datenschutzgesetz) sind an die Datenschutzberaterin des Amtes zu richten:

Bundesamt für Justiz
Ana Thoonen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 469 91 39
F +41 58 462 78 79
Ana.Thoonen-Tornic@bj.admin.ch

Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie auf der Website des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB)
 

  • Die Bestellung von Strafregisterauszügen wird auf der Website Strafregister beschrieben.
     
  • Auch für Auszüge aus weiteren Registern (Personenstandsregister, Grundbuch, Handelsregister) besteht jeweils ein besonderes Verfahren. In der Regel sind solche Auszüge bei den zuständigen kantonalen Behörden zu verlangen.
     

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.08.2024

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