Worum geht es?
Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann seit 2006 jedermann Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Es genügt, ein Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ein Dokument erstellt oder empfangen hat. Das Zugangsrecht ist indessen nicht absolut. Es kann beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Behandlung eines Zugangsgesuches ist grundsätzlich Gebührenpflichtig. Wenn die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigert oder einschränkt, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein Schlichtungsgesuch an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten richten. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, erlässt die zuständige Behörde eine Verfügung, die angefochten werden kann
Wie kann ein Zugangsgesuch gestellt werden?
Das Zugangsgesuch kann telefonisch, per Post oder E-Mail oder mit dem hier verfügbaren elektronischen Formular gestellt werden.
Das Zugangsgesuch ist an folgende Stelle zu richten:
Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48
Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes
Für weitere Auskünfte betreffend das Öffentlichkeitsgesetz können Sie sich an die Öffentlichkeitsbeauftragte des Amtes wenden:
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48
Dokumentation zur Umsetzung
- Öffentlichkeitsgesetz: Leitfaden Gesuchsbeurteilung und Checkliste (PDF, 106 kB, 12.08.2013)
- Öffentlichkeitsgesetz : Einsichtsgesuch (PDF, 42 kB, 21.06.2010)
- Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz: Übersicht über das Verfahren (PDF, 28 kB, 21.06.2010)
- Öffentlichkeitsgesetz: Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren (PDF, 23 kB, 21.06.2010)
- Empfehlungen über die ausnahmsweise Erhebung von Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten (PDF, 99 kB, 02.11.2023)
- Musterformular für die Behörden zur Behandlung von Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz (DOC, 96 kB, 12.08.2013)
- Formular für Gesuche zu amtlichen Dokumenten (DOC, 44 kB, 12.08.2013)
- Musterverfügung (Art. 15. Abs. 2 Bst. b BGÖ) betreffend Dokumente, die Personendaten enthalten (DOC, 34 kB, 12.08.2013)
- Musterverfügung (Art. 15. Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a BGÖ) (DOC, 34 kB, 12.08.2013)
- Musterstellungnahme (Art. 12 Abs. 4 BGÖ) (DOC, 31 kB, 12.08.2013)
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Häufig gestellte Fragen (PDF, 391 kB, 22.08.2013)
Dieses Dokument wird derzeit aktualisiert und an die Änderung des BGÖ betreffend Gebühren und die Totalrevision des Datenschutzgesetzes angepasst.
- Notiz "Auslegeordnung zu ausgewählten Aspekten des Öffentlichkeitsgesetzes" vom 12. Oktober 2020 (PDF, 168 kB, 14.11.2022)
- Notiz "Herausgabe von Personendaten von Bundesangestellten gestützt auf das BGÖ" vom 20. Dezember 2022 (PDF, 163 kB, 09.01.2023)
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Note "Questions diverses relatives à la procédure de médiation LTrans" (PDF, 384 kB, 13.03.2023)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Änderung der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Erläuternder Bericht (PDF, 209 kB, 21.11.2023)
Interdepartementale Arbeitsgruppe Transparenz (IDAG Transparenz)
Die interdepartementale Arbeitsgruppe Transparenz (IDAG Transparenz) besteht aus den Öffentlichkeitsberaterinnen und Öffentlichkeitsberatern der Departemente, der Bundeskanzlei und weiteren Bundesstellen, die Aufgaben im Bereich des Öffentlichkeitsrechts wahrnehmen, wie z. B. das Bundesarchiv. Die Gruppe wurde 2015 ins Leben gerufen, damit unter der Leitung des Bundesamts für Justiz (BJ) innerhalb der Bundesverwaltung ein regelmässiger Austausch über den Umgang mit dem Öffentlichkeitsrecht sichergestellt ist und die einheitliche Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) gepflegt wird.
Für weitere Auskünfte zur IDAG Transparenz wenden Sie sich an
Bundesamt für Justiz
Monique
Cossali Sauvain
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 47 89
F
+41 58 462 78 79
Protokolle der IDAG-Transparenz-Sitzungen
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2018
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Séance du 28 mars 2018 (PDF, 92 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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Séance du 29 novembre 2018 (PDF, 85 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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2019
- Sitzung vom 4. Juni 2019 (PDF, 118 kB, 05.06.2020)
- Sitzung vom 5. November 2019 (PDF, 107 kB, 05.06.2020)
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2020
- Sitzung vom 30. Juni 2020 (PDF, 88 kB, 25.08.2020)
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2021
- Sitzung vom 4. März 2021 (PDF, 218 kB, 09.06.2021)
- Sitzung vom 1. Juli 2021 (PDF, 117 kB, 07.06.2022)
- Sitzung vom 29. September 2021 (PDF, 168 kB, 07.06.2022)
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2022
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Séance du 31 mai 2022 (PDF, 115 kB, 26.09.2022)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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Séance du 8 décembre 2022 (PDF, 103 kB, 01.11.2023)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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2023
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Séance du 6 juin 2023 (PDF, 118 kB, 13.03.2024)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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Séance du 16 novembre 2023 (PDF, 147 kB, 06.06.2024)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Unterlagen der IDAG Transparenz
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Notification des actes de procédure de la LTrans lorsque le demandeur et/ou le tiers concerné sont domiciliées à l’étranger (PDF, 126 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht nur teilweise auf Deutsch Verfügung)
Zugangsgesuche mit besonderen Regeln
In einigen Fällen bestehen besondere Regeln für den Zugang zu amtlichen Dokumenten oder Informationen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz betrifft dies namentlich folgende Fälle:
- Gesuche um Zugang zu eigenen Personendaten, die beim Bundesamt für Justiz bearbeitet werden (Auskunftsgesuche nach Datenschutzgesetz) sind an die Datenschutzberaterin des Amtes zu richten:
Bundesamt für Justiz
Ana
Thoonen
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 469 91 39
F
+41 58 462 78 79
Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie auf der Website des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB)
- Die Bestellung von Strafregisterauszügen wird auf der Website Strafregister beschrieben.
- Auch für Auszüge aus weiteren Registern (Personenstandsregister, Grundbuch, Handelsregister) besteht jeweils ein besonderes Verfahren. In der Regel sind solche Auszüge bei den zuständigen kantonalen Behörden zu verlangen.
Rechtliche Grundlagen
Dossier
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Letzte Änderung 07.08.2024