Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist ein Amt des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und nimmt - entgegen seiner Bezeichnung "Justiz" - keine richterlichen Aufgaben wahr.
Das BJ betreut in eigener Federführung Rechtsetzungsgeschäfte im Staats- und Verwaltungsrecht, Privat- und Strafrecht. Es berät die übrige Bundesverwaltung bei allen Rechtsetzungsgeschäften und erstellt Gutachten. Im Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen sowie beim Grundstückerwerb durch Personen im Ausland nimmt es Aufsichtsfunktionen wahr. Es führt auch das zentrale Strafregister und gibt Strafregisterauszüge an Gerichts- und andere Behörden sowie - nur über ihre eigene Person - an Private ab.
Auf internationaler Ebene vertritt das BJ die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in zahlreichen internationalen Organisationen; zudem ist es Zentralstelle in Fällen internationaler Kindesentführungen. Auf dem Gebiet der Rechtshilfe und Auslieferung arbeitet das BJ mit in- und ausländischen Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Bei Verwaltungsbeschwerden bereitet es die Entscheidentwürfe zuhanden des Bundesrats vor.
Letzte Änderung 29.04.2021