Die Legistik befasst sich mit den Kenntnissen und Methoden, welche bei der Gesetzgebung verwendet werden. Sie ist bei der Ausarbeitung von Erlassen (Gesetze, Bundesrats- und Parlamentsverordnungen u. a. m.) dienlich.
Die Legistik hat zum Ziel, Standards für die Ausgestaltung, die Redaktion, den Erlass und die Anwendung von Rechtsnormen zu erarbeiten.
Die Ausbildung von Legisten (Juristen und Nicht-Juristen) wird durch das Bundesamt für Justiz mittels folgender Instrumente sichergestellt:
- Gesetzgebungsleitfaden
 - Forum für Rechtsetzung
 - Ausbildung
 - Begleitende Rechtsetzung
 
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 07.08.2024
Kontakt
                        
                            Bundesamt für Justiz
                        
                        
                            Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II
                        
                        
                        
                        
                            
                                Bundesrain 20
                            
                            
                                
                                    CH-3003
                                
                                
                                    Bern
                                
                                
                            
                            
                        
                        
                            T
                            
                                +41 58 462 41 37
                            
                        
                        
                            F
                            +41 58 462 78 79