Die Tripartite definiert die Modalitäten der neuen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier
Bern, 20.05.2020 - Am Dienstag, den 19. Mai, fand in Bern eine Tripartite Jurakonferenz unter dem Vorsitz von Bundesrätin Keller-Sutter statt. An der Konferenz teilgenommen haben die Juradelegationen der Regierungsräte der Kantone Bern und Jura. Die Modalitäten zur Durchführung der neuen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier sind im Wesentlichen abschliessend festgelegt worden. Das Dispositiv der ersten Abstimmung im Jahr 2017 wird vollständig übernommen und namentlich ergänzt mit einer vertieften Überprüfung des Stimmregisters und neuen Massnahmen, mit denen das Bundesamt für Justiz (BJ) betraut wird.
Laut der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) setzt das Dispositiv für die neue Abstimmung die uneingeschränkte Unterstützung durch die betroffenen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden voraus.
Neue Massnahmen
Die bereits 2017 getroffenen Massnahmen werden übernommen: Anwesenheit von Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes, briefliche Stimmabgabe an die Adresse des BJ, Vorsichtsmassnahmen bei der Post von Moutier, Sensibilisierung der Leitungen der Altersheime und Spitäler. Die Parteien unterstützen ferner folgende Massnahmen:
- Das Stimmregister der Gemeinde Moutier wird von der Gemeinde Moutier und vom Kanton Bern vollständig überprüft. Die Überprüfung ist bereits Anfang Jahr aufgenommen worden.
- Die drei Botschaften, die der Gemeinderat sowie die Regierungen der Kantone Bern und Jura 2017 an die Bürgerinnen und Bürger von Moutier gerichtet hatten, werden Gegenstand eines einzigen gemeinsamen, von den drei Regierungsbehörden verabschiedeten Nachtrags sein. Im Nachtrag werden lediglich die Punkte angepasst, die sich seit 2017 geändert haben.
- Das BJ wird das Abstimmungsmaterial sichern und an die Bürgerinnen und Bürger von Moutier senden, die Auszählung der Stimmen überwachen und die Stimmausweise systematisch kontrollieren.
- Es wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des BJ, der Berner Staatskanzlei und der Gemeindekanzlei von Moutier gebildet, um das Dispositiv abschliessend zu regeln. Da der Kanton Jura aus operativer Sicht nicht an der Abstimmung beteiligt ist, wird die Staatskanzlei des Kantons Jura daran in beobachtender Stellung teilnehmen.
Die Tripartite sieht nicht mehr vor, eine externe Struktur (Abstimmungskomitee) die Abstimmung durchführen zu lassen. Das beschlossene Dispositiv genügt vollumfänglich.
Nächste Termine
Vor der Sommerpause wird die Berner Staatskanzlei der Gemeinde Moutier und dem BJ ihre Anmerkungen zum Stimmregister mitteilen. Ziel ist es, den Inhalt des Stimmregisters vor der nächsten Tripartiten Konferenz im September zu bereinigen. Das Abstimmungsdatum wird zu jenem Zeitpunkt in Absprache mit der Gemeinde Moutier bestimmt werden. Es erscheint somit offensichtlich, dass die Abstimmung nicht im Jahr 2020 stattfinden wird.
Artikel 138 und 139 der jurassischen Verfassung
In Bezug auf die Artikel 138 und 139 der jurassischen Verfassung zum Gebiet des Berner Juras hat die jurassische Regierung bekräftigt, dass sie die nötigen Gesetzgebungsarbeiten vorantreiben wird, sobald die Frage der Kantonszugehörigkeit von Moutier in einer gültigen Gemeindeabstimmung geklärt worden ist.
Treffen mit einer Delegation des Gemeindesrates von Moutier
Nach Abschluss der Konferenz ist eine Delegation des Gemeindesrates von Moutier über das Ergebnis der Gespräche in der Tripartiten informiert worden. Die Delegation teilte mit, dass sie das vorgesehene Dispositiv unterstützen wird, bedankte sich beim Bund für sein Engagement und äusserte das Anliegen, eine Abstimmung im Rahmen von verhältnismässigen, gerechten und wirksamen Massnahmen durchzuführen.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 26.06.2024