Eine Fertigpackung ist die Menge einer Ware, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen und abgepackt wurde. Eine Fertigpackung umfasst im Allgemeinen die Ware und ihre individuelle Umhüllung, in welcher sie verpackt ist.
Man unterscheidet Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge...
... und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmengen (sog. Zufallspackungen)
Die Hersteller von Fertigpackungen sind rechtlich verpflichtet beim Verkauf von Waren das Nettogewicht der Waren anzugeben.
Die meisten Waren in den Geschäften sind heute vorverpackt (Fertigpackungen) und werden in Abwesenheit der Kundinnen und Kunden abgewogen. Wie bei solchen Fertigpackungen die Menge des Inhalts gemessen und angegeben werden muss und wie Waren im Offenverkauf abzumessen sind, regeln zwei Verordnungen:
- die Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung (MeAV, SR 941.204)
- die Verordnung des EJPD vom 10. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD, SR 941 204.1).
Für Kontrollen und Marktüberwachung der Fertigpackungen sind die kantonalen Eichämter zuständig.
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Letzte Änderung 24.09.2024