Revision des Aktienrechts wird grundsätzlich gutgeheissen - Bundesrat nimmt von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis

Bern, 14.02.2007 - Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ist in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen worden. Verschiedene Vorschläge wurden allerdings kontrovers aufgenommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten.

Die überwiegende Mehrheit der über 100 Vernehmlassungsteilteilnehmer hiess den Vorentwurf des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) insgesamt gut und bejahte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Vorlage, welche das Unternehmensrecht umfassend modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen will, muss allerdings im Lichte der Stellungnahmen überarbeitet werden.

Kontrovers aufgenommen wurden namentlich die Vorschläge für eine Verbesserung der Corporate Governance. Auf der einen Seite wurden zwar die Neuerungen begrüsst, die ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine ausreichende Transparenz der gesellschaftsinternen Vorgänge und die Sicherung der Stellung der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens bezwecken. Auf der anderen Seite stiessen jedoch der Ausbau der Aktionärsrechte sowie die Neuregelung der institutionellen Stimmrechtsvertretung teilweise auf Widerstand. Umstritten waren ferner die Bestimmungen zur Offenlegung der Vergütungen des obersten Managements sowie die jährliche Wahl des Verwaltungsrats. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Haftungsbeschränkung für die Revisionsstelle.

Inhaberaktie wird beibehalten

Ebenfalls auf breite Zustimmung stiessen die Neuerungen im Bereich der Kapitalstrukturen. Insbesondere die Einführung des so genannten Kapitalbands wurde allgemein begrüsst. Das Kapitalband ermöglicht es den Unternehmen, ihr Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite in einem vereinfachten Verfahren herauf- und herabzusetzen. Hingegen wurde die Abschaffung der Inhaberaktie scharf kritisiert. Namentlich die Wirtschaftsverbände setzen sich vehement für die Beibehaltung der Inhaberaktie ein: Der heutige Spielraum der Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Kapitalstrukturen solle beibehalten werden. Angesichts dieses heftigen Widerstandes entschied der Bundesrat, von der Abschaffung der Inhaberaktie im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision abzusehen.

Überwiegend positiv aufgenommen wurden die Vorschläge zur Modernisierung der Generalversammlung. Die Verwendung elektronischer Mittel bei der Vorbereitung und Durchführung der Generalversammlung wurde als wichtiger Beitrag für ein zeitgemässes schweizerisches Aktienrecht gewürdigt.

Verhältnis zum Steuerrecht wird überarbeitet

Die Totalrevision des stark veralteten Rechnungslegungsrechts wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Als wichtigstes Anliegen stellte sich die Überarbeitung des vorgeschlagenen Verhältnisses zum Steuerrecht heraus. Gemäss Vorentwurf müssen Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen in der Handelsbilanz rückgängig gemacht werden, wenn sie von den Steuerbehörden nicht anerkannt werden. Etliche Vernehmlassungsteilnehmer lehnten diesen Vorschlag entschieden ab. Es sei sachwidrig, wenn letztlich das Steuerrecht für die handelsrechtliche Bilanz ausschlaggebend sei. Sie schlugen vor, die Aufrechnung nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen, sondern den Aufrechnungsbetrag im Anhang zur Jahresrechnung offen zu legen. Der Bundesrat folgte diesem Vorschlag, da dieser die angestrebte Transparenz des Abschlusses wahrt.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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