Bundesrat hat die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz analysiert
Änderungen vom 17. Dezember 2021 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht
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Coronavirus: In Zivilverfahren bleibt Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen möglich
(Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021)
- Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (PDF, 147 kB, 17.12.2021)
- Erläuterungen der Änderungen vom 17. Dezember 2021 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht (PDF, 142 kB, 17.12.2021)
Änderungen vom 25. September 2020 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht
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Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs
(Medienmitteilung vom 25. September 2020)
- Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht). Änderung vom 25. September 2020 (PDF, 157 kB, 25.09.2020)
- Erläuterungen der Änderungen vom 25. September 2020 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht (PDF, 160 kB, 25.09.2020)
COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020
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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse
(Medienmitteilung vom 16. April 2020)
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Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) vom 16. April 2020
(SR 272.81)
- Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020 (PDF, 101 kB, 16.04.2020)
Keine Verlängerung des Betreibungsstillstands sowie der Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren
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Coronavirus: Mit weiteren Massnahmen krisenbedingte Konkurswelle verhindern
(Medienmitteilung vom 9. April 2020)
Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren
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Coronavirus: Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren werden verlängert
(Medienmitteilung vom 20. März 2020)
- Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (PDF, 131 kB, 20.03.2020)
- FAQ zur Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) (PDF, 27 kB, 02.04.2020)
Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
Drohende Überschuldung von Unternehmen aufgrund der Coronakrise
Mit gezielten Massnahmen wollte der Bundesrat coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abwenden. Deshalb hat er am 16. April 2020 mehrere Sofortmassnahmen getroffen: Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen im Betreibungsrecht. Die Massnahmen gelten bis zum 19. Oktober 2020.
Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen derzeit nicht zu verlängern. Allerdings will er die Situation weiterhin laufend analysieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossen, die Gesamtdauer für die provisorische Nachlassstundung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz von vier auf acht Monate zu verlängern. Der Bundesrat hat diese Gesetzesänderung auf den 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.
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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden derzeit nicht verlängert
(Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020)
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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse
(Medienmitteilung vom 16. April 2020)
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Verordnung über insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise (Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht)
(SR 281.242)
- Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht (PDF, 187 kB, 18.05.2020)
Keine Verlängerung des Betreibungsstillstands sowie der Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren
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Coronavirus: Mit weiteren Massnahmen krisenbedingte Konkurswelle verhindern
(Medienmitteilung vom 9. April 2020)
Öffentliche Konsultation: Pflichten der Organe von Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen des Nachlassverfahrens und Einführung eines einfachen Stundungsverfahrens
- Öffentliche Konsultation: Pflichten der Organe von Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen des Nachlassverfahrens und Einführung eines einfachen Stundungsverfahrens. Begleitschreiben (PDF, 121 kB, 01.04.2020)
- Beilage 1: Konzeptpapier (PDF, 181 kB, 01.04.2020)
- Beilage 2: Teilsistierung von Art. 725 Abs. 2 OR (PDF, 36 kB, 01.04.2020)
- Beilage 3: Anpassungen im SchKG (PDF, 172 kB, 01.04.2020)
- Beilage 4: Gutachten Lorandi zum Anpassungsbedarf im SchKG vom 31. März 2020 (PDF, 2 MB, 01.04.2020)
- Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation (PDF, 21 MB, 05.06.2020)
Generalversammlungen
Unternehmen, die ihre GV nicht verschieben wollen, sollen ihren Aktionären empfehlen, sich am Anlass vertreten zu lassen. So können die Zahl der Teilnehmenden gesenkt und die Vorschriften des Bundes eingehalten werden.
Abstimmungen
Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen.
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Coronavirus: Sammel- und Behandlungsfristen von eidgenössischen Volksbegehren stehen still
(Medienmitteilung vom 20. März 2020)
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Coronavirus: die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt
(Medienmitteilung vom 18. März 2020)
Letzte Änderung 16.07.2025