Die neue Bundesverfassung am 1. Januar 2000 in Kraft
Bern, 12.08.1999 - Botschaft des Bundesrates über die Inkraftsetzung, verschiedene Anpassungen im Verfassungstext und notwendige Gesetzesänderungen
Die neue Bundesverfassung, die am 18. April von Volk und Ständen angenommen worden ist, soll auf den 1. Januar 2000 in Kraft treten. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Bundesbeschluss, der die Ablösung der alten, aus dem Jahr 1874 stammenden Verfassung auf diesen Zeitpunkt hin vorsieht.
Einführung von Verfassungsänderungen
Die neue Verfassung ist vom Parlament am 18. Dezember 1998 verabschiedet worden. Im Februar des laufenden Jahres haben Volk und Stände eine Bestimmung über die Transplantationsmedizin in die alte Verfassung eingefügt und die sogenannte "Kantonsklausel" für die Wahl des Bundesrates durch eine flexiblere Regelung ersetzt. Diese beiden Änderungen müssen nun sprachlich und systematisch passend in die neue Bundesverfassung eingefügt werden. Der Bundesrat unterbreitet ausserdem Vorschläge, wie sechs abstimmungsreife Volksinitiativen, die sich noch auf die alte Verfassung beziehen, formal an die neue BV angepasst werden können. Es betrifft dies die Volksinitiativen "zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie", "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann", "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen", "für eine Regelung der Zuwanderung", "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" und "für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen".
Anpassungen auf Gesetzesstufe
Mit 9 Bundesgesetzen soll die Bundesgesetzgebung in folgenden Bereichen an die neue BV angepasst werden: Abschaffung der Bundesassisen, Prozessrecht, Redaktionsgeheimnis, Kantonsanteil am Wehrpflichtersatz, Besteuerung von Frachturkunden, politische Rechte, Ordensverbot, Wählbarkeit in den Bundesrat sowie Verträge der Kantone mit dem Ausland. Am Beispiel des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kann illustriert werden, worum es geht: die bisherige Verfassung enthielt eine Bestimmung, wonach Geistliche nicht Mitglieder des Nationalrates sein konnten. Die neue Verfassung hat diese Unvereinbarkeit nicht mehr übernommen. Deshalb müssen im Bundesgesetz über die politischen Rechte die entsprechenden Bestimmungen der neuen verfassungsrechtlichen Lage angepasst (das heisst hier: gestrichen) werden. Sinngemäss Gleiches gilt für alle jetzt zur Änderung vorgeschlagenen Gesetze.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024