Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern beseitigen

Bern, 02.03.2009 - Sozialpartner und Bund lancieren gemeinsam einen „Lohngleichheitsdialog“. Die Sozialpartner wollen mit einem „Lohngleichheitsdialog“ diskriminierende Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Unternehmen in der Schweiz beseitigen. Das auf freiwilliger Basis beruhende Projekt dauert fünf Jahre und wird von den betroffenen Bundesstellen unterstützt und begleitet. An einer Medienkonferenz in Bern stellten Bundesrat Pascal Couchepin und Vertreter der Sozialpartner das Projekt vor.

Die Schweizer Unternehmen erhalten ab dem 1. März 2009 die Möglichkeit, sich dem „Lohngleichheitsdialog“ anzuschliessen. Die Unternehmensleitung unterzeichnet zu diesem Zweck eine Einzelvereinbarung mit der zuständigen Gewerkschaft bzw. mit der gewählten Vertretung der Arbeitnehmenden. Sie verpflichtet sich damit, das Lohnsystem freiwillig und auf einfache, kostengünstige Weise auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Mit LOGIB stellt der Bund ein entsprechendes Instrument zur Verfügung.

Breite Trägerschaft
Lanciert wurde der „Lohngleichheitsdialog“ gemeinsam von den Dachverbänden der Arbeitgebenden (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband) und Arbeitnehmenden (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse) sowie vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, vom Bundesamt für Justiz BJ und vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Die Beteiligten haben als Grundlage eine Trägerschaftsvereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Verbände, aktiv Einfluss zu nehmen und die Unternehmen zur Teilnahme zu motivieren.

Aktive Rolle der Sozialpartner
Mit dieser Trägerschaftsvereinbarung bekunden die Sozialpartner ihren Willen, die diskriminierenden Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern in den Unternehmen in der ganzen Schweiz möglichst rasch zu beseitigen.

Der "Lohngleichheitsdialog" wird während fünf Jahren geführt; nach zwei Jahren wird eine Zwischenbilanz gezogen. Es besteht auch die Option einer  Verlängerung des Projekts bis 2016, falls sich diese als notwendig erweist. Der Prozess wird von den beteiligten Bundesämtern finanziell und mit Fachwissen unterstützt.
Dieses Vorgehen ist ganz im Sinne des Bundesrates, der pragmatische Lösungen für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann begrüsst. Er unterstützt deshalb die Sozialpartner bei ihrem Vorhaben, auf diesem Weg die Lohngleichheit endlich zu verwirklichen.

Diskriminierende Lohnschere trotz Verfassungsauftrag
Seit 1981 ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. Das vor 13 Jahren in Kraft getretene Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sieht Verfahrenserleichterungen vor, damit dieses Recht einfacher durchgesetzt werden kann.

An der tatsächlichen Situation hat sich trotzdem nicht viel geändert: Heute noch verdienen in zahlreichen Unternehmen Arbeitnehmerinnen weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Arbeitnehmerinnen verzichten oft darauf, sich dagegen zu wehren. Sie fürchten um ihren Arbeitsplatz, trauen sich nicht, sich zu exponieren oder kapitulieren vor der schwierigen Aufgabe, eine vermutete Diskriminierung zu belegen. Dies ergab eine im Jahr 2006 veröffentlichte Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes.

Zusammen mit den Sozialpartnern wurden daher an einem Hearing im November 2007 verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie diese unbefriedigende Situation angegangen werden könnte. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich darauf, gemeinsam die Unternehmen zu einer freiwilligen Überprüfung ihrer Löhne zu motivieren und auf diese Weise allfällige Diskriminierungen zu beseitigen.


Adresse für Rückfragen

Patricia Schulz, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann,
Tel. +41 31 322 68 43
Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 41 02



Herausgeber

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
https://www.ebg.admin.ch/de

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

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