Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Soforthilfefonds wird geschaffen

Bern, 27.01.2014 - Die Kantone sollen mit Lotteriegeldern in der Höhe von 5 Millionen Franken zur Einrichtung eines Soforthilfefonds für Betroffene früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen beitragen. Dies empfehlen die Präsidenten der zuständigen Direktorenkonferenzen SODK und FDKL in einem Schreiben an die Kantonsregierungen. Dieser Fonds wird von der Glückskette verwaltet werden.

Der Runde Tisch für die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hatte an seiner zweiten Sitzung am 25. Oktober 2013 empfohlen, Soforthilfe an Betroffene in Notsituationen zu leisten. Zu diesem Zweck soll im Sinne einer Überbrückungshilfe ein Soforthilfefonds auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Dieser Fonds soll nach der Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen durch einen Härtefall- oder Solidaritätsfonds abgelöst werden.

In einem heute den Kantonsregierungen zugestellten Schreiben empfiehlt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in Absprache mit dem Präsidenten der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL), den vorgesehenen Soforthilfefonds mit 5 Millionen Franken zu unterstützen. Die beiden Konferenzen regen an, Mittel aus den kantonalen Lotteriefonds einzusetzen. Sie schlagen zudem - anteilmässig zur Bevölkerungszahl - einen Verteilschlüssel für die kantonalen Beiträge vor. Der Soforthilfefonds soll auch mit Beiträgen anderer Institutionen und Organisationen sowie mit Spenden Privater gespiesen werden und insgesamt über 7 bis 8 Millionen Franken verfügen.

Soforthilfe soll diesen Sommer anlaufen

Der zeitlich befristete Soforthilfefonds wird von der Glückskette, die über entsprechendes Wissen und Erfahrungen verfügt, errichtet und verwaltet werden. Bereits ab Sommer 2014 soll dieser Fonds Gesuche um Soforthilfe entgegennehmen. Betroffene in Notsituationen sollen rasch eine finanzielle Hilfe erhalten. Die Beiträge aus diesem Fonds sollen grundsätzlich bedarfsabhängig und einmalig sein.

Erarbeitung einer definitiven Regelung

Ein Ausschuss des Runden Tischs prüft unter Federführung des Bundes zudem vertieft die Einrichtung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds. Aus einem solchen Härtefallfonds würden vor allem Personen Leistungen erhalten, die aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme traumatisiert oder sozial, gesundheitlich oder wirtschaftlich schwer beeinträchtigt worden sind und die heute noch in einer schwierigen Situation leben. Bei der Schaffung eines Solidaritätsfonds würden grundsätzlich alle Personen finanzielle Leistungen erhalten, gegen die aus heutiger Sicht zu Unrecht eine fürsorgerische Zwangsmassnahme angeordnet worden ist.

Der Runde Tisch wird sich noch eingehender damit befassen. Beide Modelle setzen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage voraus, was mindestens zwei bis drei Jahre dauern wird. Auch aus diesem Grund erachtet der Runde Tisch die finanzielle Soforthilfe als unerlässlich.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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