Terrorismusbekämpfung: Bundesrat setzt verschärftes Strafrecht in Kraft

Bern, 31.03.2021 - Der Bundesrat setzt die neuen strafrechtlichen Instrumente gegen den Terrorismus auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Zudem wird das entsprechende Übereinkommen des Europarats mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen. Die Verschärfung des Strafrechts ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen terroristische Taten wirksamer verhindert und bekämpft werden können.

Mit diesem Ziel hat das Parlament am 25. September 2020 mehrere Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) beschlossen. Namentlich stellt eine neue Bestimmung das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe. Das Gericht kann eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren aussprechen. Mit der Revision wird ebenfalls die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen verschärft und ausdrücklich auch auf die Verfolgung terroristischer Organisationen zugeschnitten (Art. 260ter StGB). Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens drei Jahre und maximal 20 Jahre für Personen, die einen bestimmenden Einfluss in der Organisation ausüben.

Bei der Bekämpfung des Terrorismus wird zudem die internationale Zusammenarbeit verstärkt. So kann die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) künftig Fragen ihrer ausländischen Partner beantworten, auch wenn keine Verdachtsmeldung eines Schweizer Finanzintermediärs eingegangen ist. Zum anderen werden Rechtshilfeverfahren vereinfacht und beschleunigt.

Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Zeitgleich wird die Schweiz das entsprechende Übereinkommen des Europarats mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll ratifizieren.

Das befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen gilt weiterhin. Dieses wurde durch das Parlament bis Ende 2022 verlängert. Zu gegebener Zeit wird der Bundesrat eine entsprechende Verfügung erlassen, welche gestützt auf Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) die genannten Organisationen auch künftig verbieten wird.

Präventiv-polizeiliche Massnahmen

Ergänzend zu den strafrechtlichen Instrumenten wollen Bundesrat und Parlament die Möglichkeiten der Polizei bei der Terrorismusbekämpfung stärken. Dazu hat das Parlament ebenfalls am 25. September 2020 das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) beschlossen. Darin sind präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Meldepflicht, Kontaktverbot oder die Eingrenzung auf eine Liegenschaft vorgesehen. Mit diesen kann die Polizei aktiv werden, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte einer terroristischen Gefahr für die Bevölkerung vorliegen. Ziel ist es, terroristische Straftaten zu verhindern. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmbevölkerung wird am 13. Juni 2021 darüber abstimmen.

Bund und Kantone haben ausserdem im Jahr 2017 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet mit präventiven Massnahmen in allen Gesellschaftsbereichen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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