Settlement treaties

Aus den Niederlassungsverträgen lässt sich kein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mehr herleiten.

Signed treaties

(The following documents are not available in English)

Afghanistan

Belgien

Bosnien-Herzegowina

Der Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 16. Februar 1888 zwischen der Schweiz und Serbien gilt auch für Bosnien-Herzegowina.

Frankreich

Griechenland

Kroatien

Der Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 16. Februar 1888 zwischen der Schweiz und Serbien gilt auch fürKroatien.

Liechtenstein

Mazedonien

Der Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 16. Februar 1888 zwischen der Schweiz und Serbien gilt auch für Mazedonien.

Montenegro

Der Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 16. Februar 1888 zwischen der Schweiz und Serbien gilt auch für Montenegro.

Polen

Rumänien

Serbien

Der Vertrag galt ursprünglich für alle Staaten der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien und gilt nun auch für deren Nachfolgestaaten: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Slowenien

Spanien

Last modification 15.04.2024

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