Revision des GmbH-Rechts: Bundesrat nimmt von Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis

Bern, 05.07.2000 - Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, den Vorentwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten. Eine Botschaft wird dem Parlament voraus-sichtlich Ende 2001 vorgelegt.

Der Vorentwurf zielt auf eine konsequente Ausgestaltung der GmbH als personenbezogene Kapitalgesellschaft. Die Ungereimtheiten des geltenden Rechts sollen beseitigt und die gesetzliche Regelung aktualisiert werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung sind 67 Stellungnahmen eingegangen. Der Vorentwurf ist mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die Notwendigkeit einer Revision der heutigen, aus dem Jahre 1936 stammenden Regelung wird im Allgemeinen nicht bestritten.

Kritische Stellungnahmen

Die vorgeschlagene Neuordnung ist aber auch Gegenstand von Kritik. Einzelne Stellungnahmen erachten eine Totalrevision in der vorliegenden Form als nicht erforderlich. Die Erhöhung des minimalen Stammkapitals von 20'000 auf 40'000 Franken sowie dessen Vollliberierung wird abgelehnt, da diese beiden Neuerungen Unternehmer daran hindern könnten, zur Beschränkung der wirtschaftlichen Risiken die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen. Als Alternative wird u.a. vorgeschlagen, das geltende minimale Stammkapital von 20'000 Franken beizubehalten, dafür aber dessen volle Liberierung zu verlangen. Auch die Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung und die Revision auf die GmbH wird kritisiert, namentlich weil dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mehrere Stellungnahmen regen an, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nach der Unternehmensgrösse zu differenzieren.


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Eidg. Amt für das Handelsregister, T +41 58 462 41 96


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Letzte Änderung 30.01.2024

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