Politikfinanzierung: Bundesrat anerkennt das Bedürfnis nach mehr Transparenz
Bern, 06.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 eine Aussprache über den indirekten Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) zur Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" (Transparenz-Initiative) geführt. Die SPK-S hatte den Gegenvorschlag Ende Oktober basierend auf den Vernehmlassungsresultaten mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Wenn sich die politischen Parteien mehr Transparenz auferlegen möchten, verschliesst sich der Bundesrat diesem Wunsch nicht.
Die Transparenz-Initiative ist am 10. Oktober 2017 mit 109 826 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Bund Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene erlässt. Am 29. August 2018 hat der Bundesrat dem Parlament die Initiative ohne direkten Gegenvorschlag oder indirekten Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen, weil die vorgeschlagenen Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen nach Meinung des Bundesrats zu wenig auf die Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz abgestimmt sind.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) ist der Empfehlung des Bundesrats zur Volksinitiative gefolgt, will ihr allerdings einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber stellen. Am 24. Oktober 2019 nahm die SPK-S die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Kenntnis und verabschiedete diesen mit einer klaren Mehrheit. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen offenlegen müssen, ebenso wie Einzelspenden im Wert von mehr als 25 000 Franken. Bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen oder Referenden müssen das Budget und die Schlussrechnung über die Einnahmen deklariert werden, wenn dafür mehr als 250 000 Franken aufgewendet werden. Auch hier gilt eine Offenlegungspflicht für Zuwendungen im Wert von mehr als 25 000 Franken.
Erhöhtes Bedürfnis nach Transparenz in der Politikfinanzierung
Die Vernehmlassungsresultate, der klare Entscheid der SPK-S für den indirekten Gegenvorschlag sowie die Entwicklungen in verschiedenen Kantonen zeigen, dass das Bedürfnis nach Transparenz in der Politikfinanzierung gestiegen ist. Es ist nicht am Bundesrat, sich diesem Bedürfnis zu verschliessen. Er bleibt zwar skeptisch in Bezug auf verschiedene Aspekte der von der SPK-S vorgeschlagenen Transparenzregeln, er sieht auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung, hält jedoch fest, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zur Volksinitiative ausgewogener ist. Der Bundesrat wird fristgerecht bis Ende November zum Gegenvorschlag im Detail Stellung nehmen.
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Letzte Änderung 26.06.2024