Mustervorlagen Formblatt Anhang V und VI LugÜ
Nach Art. 54 und 58 sowie Art. 57 Abs. 4 Lugano-Übereinkommen hat das Gericht oder die sonst befugte Stelle auf Antrag eine Bescheinigung unter Verwendung der Formblätter nach Anhang V und VI LugÜ auszustellen. In Ergänzung, haben das Bundesamt für Justiz und die Arbeitsgruppe ZPO folgende zwei Mustervorlagen entwickelt:
Weitere Informationen finden sich auch im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen" der Europäischen Union.
Mustervorlagen der interkantonalen Arbeitsgruppe Gerichtsurkunden
Im Jahr 2010 hat eine interkantonale Arbeitsgruppe, bestehend aus rund 30 Gerichtsmitgliedern aus 19 Kantonen unter der Koordination des Bundesamtes für Justiz, eine Sammlung von Mustervorlagen für die wichtigsten Gerichtsurkunden (Vorladungen, Verfügungen, Entscheide) erarbeitet. Diese Sammlung soll den Kantonen als unverbindliche Hilfestellung zur Anfertigung der eigenen Vorlagen dienen.<br><br>
- I. Artikel 1-123: Allgemeine Bestimmungen, erster Teil
- II. Artikel 124-196: Allgemeine Bestimmungen, zweiter Teil
- III. Artikel 197-247: Schlichtungsverfahren, ordentliches und vereinfachtes Verfahren
- IV. Artikel 248-270: summarisches Verfahren
- V. Artikel 271-307: eherechtliche Verfahren, Kinderbelange, eingetragene Partnerschaft
- VI. Artikel 308-408: Rechtsmittelverfahren, Vollstreckung, Schiedsgerichtsbarkeit
Vorlagen der Kantone
Die Kantone können, sofern erwünscht, ihre eigenen Vorlagen an dieser Stelle publizieren. Die Vorlagen werden periodisch aktualisiert.
Letzte Änderung 20.06.2012