Worum geht es?
Auf Basis des «Paketansatzes» verabschiedete der Bundesrat Anfang März 2024 das Mandat für Verhandlungen mit der EU. Mitte März 2024 begannen die Verhandlungen, im Dezember wurden sie materiell beendet. Im Mai 2025 wurden die Abkommen des Pakets Schweiz-EU in Bern paraphiert, womit der Verhandlungsprozess formell abgeschlossen wurde. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die Abkommen gutgeheissen und die Vernehmlassung mit der Empfehlung eröffnet, die Abkommen, die Schweizer Umsetzungsgesetzgebung und die Begleitmassnahmen anzunehmen. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2026.
Die Federführung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs liegt beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite:
Im Auftrag des Bundesrats ist das Bundesamt für Justiz (BJ) für die Beurteilung von einzelnen Rechtsfragen im Rahmen der Arbeiten zum Paket Schweiz-EU zuständig.
Dokumentation
- Gutachten des BJ vom 27. Mai 2024: Das Staatsvertragsreferendum im Bundesverfassungsrecht
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Paket Schweiz-EU: Verhältnis von Völker- und Landesrecht (PDF, 2 MB, 12.09.2025)
Präsentation des Direktors BJ am Bundesgericht, 29. August 2025
Letzte Änderung 15.09.2025