Worum geht es?
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Paket Schweiz–EU soll das Funktionieren des bewährten bilateralen Wegs, das in den letzten 25 Jahren pragmatisch aufgebaut worden ist, für die Zukunft gesichert werden. Es hat sich als zentral für Wohlstand, Innovation und Sicherheit der Schweiz erwiesen.
Die Federführung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs liegt beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die Botschaft und ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite:
Informationen zum Stand der Beratungen im Parlament finden Sie auf folgender Internetseite:
Schweizer Parlament Geschäft 26.023
Im Auftrag des Bundesrats ist das Bundesamt für Justiz (BJ) für die Beurteilung von einzelnen Rechtsfragen im Rahmen der Arbeiten zum Paket Schweiz-EU zuständig.
Dokumentation
- Gutachten des BJ vom 27. Mai 2024: Das Staatsvertragsreferendum im Bundesverfassungsrecht
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Paket Schweiz–EU: Verhältnis von Völker- und Landesrecht (PDF, 2 MB, 29.08.2025)
Präsentation des Direktors BJ am Bundesgericht, 29. August 2025
- Mögliche Verankerung der Schubert-Praxis im Schweizer Recht. Bericht zuhanden der WAK-S (Sitzung vom 27. April 2026) (PDF, 211 kB, 27.04.2026)
Letzte Änderung 26.05.2026