Der Bundesrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die Änderungen der Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Davon ausgenommen sind drei Bestimmungen im Jugendstrafgesetz (JStG) und in der Jugendstrafprozessordnung (JStPO, die noch eine Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) erfordern. Die drei Bestimmungen (Art. 3 Abs. 2 und 38 JStG sowie Art. 1 JStPO) und die Änderung der Verordnung werden auf einen späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Worum geht es?
Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern. Die Revision schränkt namentlich die Teilnahmerechte massvoll ein, um zu verhindern, dass sich beschuldigte Personen untereinander absprechen. Zudem stärkt sie die Position der Opfer von Straftaten.
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. Dezember 2017 schickt der Bundesrat die Änderung der Strafprozessordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 28. August 2019 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (19.048)
- Am 18. Dezember 2020 setzt der Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren auf den 1. März 2021 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 3. März 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetzbuch (V-StGB-MStG) (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt die Änderung der Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2019 6697)
-
Entwurf
(BBl 2019 6789)
- Medienmitteilung vom 28. August 2019
Referendumsvorlage
-
Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung) (Sicherheitshaft im selbstständigen nachträglichen Verfahren)
(StPO, BBl 2020 7889)
-
Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung)
(StPO, BBl 2022 1560)
Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetzbuch
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Dossier
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Letzte Änderung 23.08.2023
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