Brandkatastrophe von Crans-Montana

Am 1. Januar 2026 ist in einer Bar in Crans-Montana (VS) ein Brand ausgebrochen, der mehr als 40 Todesopfer und über hundert Verletzte gefordert hat. Bei der Bewältigung dieser Brandkatastrophe ist das Bundesamt für Justiz (BJ) auf drei Ebenen involviert:

Opferhilfe

Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Diese umfasst sowohl die unmittelbare Soforthilfe als auch mittel- und längerfristige Leistungen. Für die Ausrichtung der Soforthilfe sind die kantonalen Opferhilfestellen verantwortlich. Die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen erhalten dort individuell die notwendige Hilfe:  

Angesichts der massiven Folge der Brandkatastrohe haben die Kantone und der Bund ihre Zusammenarbeit im Bereich der Opferhilfe sofort intensiviert. Das BJ steht in engem Kontakt mit den Kantonen und unterstützt diese bei strategischen oder rechtlichen Fragen.

Finanzielle Unterstützung des Bundes und Runder Tisch

Der Bundesrat will den Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Ausserdem will er einen Runden Tisch unter der Leitung des Bundes einsetzen. Damit die Unterstützung durch den Bund möglichst rasch und unkompliziert erfolgen kann, hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, das neue Bundesgesetz nach der Beratung sofort in Kraft zu setzen.

Das ist bisher geschehen:

  • Das EJPD wird prüfen, ob beim bestehenden Unterstützungsangebot Lücken bestehen und zusätzliche Massnahmen zugunsten der betroffenen Personen und deren Angehörigen erforderlich sind (Medienmitteilung vom 9. Januar 2026).
  • Am 14. Januar 2026 sichert der Bundesrat den Opfern und ihren Angehörigen seine Unterstützung zu. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis (Medienmitteilung vom 14. Januar 2026).
  • Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat entschieden, den Opfern und ihren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag auszurichten und einen Runden Tisch unter Leitung des Bundes einzusetzen. Er beauftragt das EJPD, bis Ende Februar die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz auszuarbeiten (Medienmitteilung vom 11. Februar 2026).

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ein Strafverfahren. Aufgrund der vielen ausländischen Opfern müssen auch andere betroffene Staaten eigene Strafverfahren führen. Dabei sind sie auf den Zugang zu Beweismitteln aus dem schweizerischen Strafverfahren angewiesen. Dieser Austausch von Beweismitteln darf ausschliesslich über ein offizielles Rechtshilfeverfahren in Strafsachen erfolgen. Auch für dieses Verfahren ist in der Schweiz die Staatsanwaltschaft Wallis zuständig. Das BJ als Zentralbehörde für die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen unterstützt und berät die Staatsanwaltschaft Wallis beim Vollzug von ausländischen Rechtshilfeersuchen.

Das ist bisher geschehen:

  • Das BJ hat in diesem Zusammenhang am 13. Januar 2026 von der Staatsanwaltschaft Rom ein Rechtshilfeersuchen erhalten, welches am 14. Januar 2026 der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis zum Vollzug delegiert wurde.
  • Dem BJ wurde am 30. Januar 2026 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis auf das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rom eingetreten ist und somit im Grundsatz Rechtshilfe gewähren wird.

Letzte Änderung 16.02.2026

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