Aufträge an externe Übersetzerinnen und Übersetzer

Der Französische Sprachdienst des BJ sowie der Sprachdienst Italienisch & Deutsch des GS-EJPD erbringen die Sprachdienstleistungen für das Bundesamt für Justiz. Bei Arbeitsüberlastung arbeiten sie auch mit freischaffenden Übersetzerinnen und Übersetzern zusammen.

Die beiden Sprachdienste nehmen gerne Bewerbungen freischaffender Übersetzerinnen und Übersetzer an, die gut für juristische Übersetzungen in den drei Amtssprachen qualifiziert sind. Sie interessieren sich auch für Personen, die auf die Übersetzung von Informatiktexten aus dem Deutschen ins Französische und vor allem Italienische spezialisiert sind.

Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erfahrung nach Fachgebiet, Referenzpersonen, ggf. Link auf veröffentlichte Übersetzungen, Tarifvorstellungen) sind an folgende Adresse zu richten:

  • freelance.translation@bj.admin.ch für die Sprachversion DE/IT > FR,
  • freelance.translation@gs-ejpd.admin.ch für die Sprachversionen DE/FR > IT sowie FR/IT > DE.

Bei Interesse und Bedarf werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Übersetzungstest eingeladen. Die Beurteilung des Tests ist ausschliesslich Sache von Sprachspezialistinnen und -spezialisten und gegebenenfalls Juristinnen und Juristen des BJ und des GS. Nach bestandener Prüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber ins externe Netzwerk der genannten Sprachdienste aufgenommen.

Externe Übersetzerinnen und Übersetzer müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Übersetzerdiplom oder gleichwertiger Hochschulabschluss;
  • breites Allgemeinwissen, gute Kenntnis der Schweizer Institutionen und reges Interesse für das schweizerische Recht (oder die Informatik).

Die Vergabe von Übersetzungsaufträgen an Externe richtet sich nach Ziffer 4 der Sprachweisungen vom 3. April 2023 (BBl 2023 936).

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Letzte Änderung 13.11.2024

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