Teilrevision der Pflegekinderverordnung
Worum geht es?
Der Erlass der Pflegekinderverordnung im Jahr 1977 stellte einen Meilenstein für den Kindesschutz dar. Seither haben sich die Vorstellungen davon, was unter dem Begriff "Kindeswohl" zu verstehen ist, stark gewandelt und die Betreuungsformen sind vielfältiger geworden. Deshalb hat der Bundesrat erwogen, die ausserfamiliäre Tages- und Vollzeitbetreuung von Kindern umfassend zu regeln. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Tagesbetreuung sind allerdings in der Vernehmlassung äusserst kritisch aufgenommen worden. Zudem hat das Parlament sogar ins Auge gefasst, die Tagesbetreuung weitgehend bewilligungsfrei auszugestalten. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf den Erlass der vorgesehenen Kinderbetreuungsverordnung. Stattdessen will er mit einer Teilrevision der Pflegekinderverordnung insbesondere die immer wieder beanstandete Tätigkeit der Vermittlungsorganisation regeln sowie weitere Mängel des geltenden Rechts beseitigen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. August 2006 nimmt der Bundesrat einen Expertenbericht über das Pflegekinderwesen in der Schweiz zur Kenntnis und legt den Vorschlag, in der Pflegekinderverordnung weitergehende Regelungen und Anforderungen festzulegen, den Kantonen zur Stellungnahme vor (Medienmitteilung).
- Am 16. Januar 2008 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die von den Kantonen in der Vernehmlassung aufgeworfenen Fragen zu prüfen und allenfalls eine Revision der Verordnung vorzubereiten (Medienmitteilung).
- Am 5. Juni 2009 schickt der Bundesrat die totalrevidierte Pflegekinderverordnung, die in Kinderbetreuungsverordnung umbenannt wird, in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 16. Dezember 2009 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, die Verordnung im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 17. September 2010 schickt der Bundesrat die im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete Kinderbetreuungsverordnung in eine zweite Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 29. Juni 2011 beschliesst der Bundesrat, die Verabschiedung neuen gesetzlichen Grundlage durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung zu entscheiden. Er setzt zudem die Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 22. Februar 2012 beschliesst der Bundesrat, auf eine umfassende Regelung der ausserfamiliären Tages- und Vollzeitbetreuung von Kindern zu verzichten. Er plant stattdessen eine Teilrevision der Pflegekinderverordnung, welche die Tätigkeit der Vermittlungsorganisationen regeln soll (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat beschliesst die Teilrevision der PAVO und setzt diese auf den 1. Januar 2013 bzw. 2014 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung (Expertenbericht)
Vernehmlassungsergebnisse
Vernehmlassung (Verordnungen)
Vernehmlassungsergebnisse
Zweite Vernehmlassung (KiBeV)
Vernehmlassungsergebnisse
Verordnung
-
Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung)
(AdoV, AS 2011 3637)
- Medienmitteilung vom 29. Juni 2011
Verordnung
Dossier
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Letzte Änderung 10.10.2012
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