Alle Zivilstandsämter in der Schweiz sind befugt, elektronische Zivilstandsurkunden auszustellen, soweit sie über die dafür erforderlichen technischen Mittel verfügen.
Die Zivilstandsurkunde in Papierform wird auf Sicherheitspapier ausgestellt, von Hand durch den Zivilstandsbeamten oder die Zivilstandsbeamtin unterzeichnet und persönlich ausgehändigt oder per Post verschickt.
Demgegenüber wird die elektronische Zivilstandsurkunde elektronisch aufbereitet, elektronisch signiert und versendet.
Ja. Diese Urkunden haben denselben Rechtswert wie Zivilstandsurkunden in Papierform.
Elektronische Zivilstandsurkunden enthalten eine qualifizierte elektronische Signatur eines Zivilstandsbeamten oder einer Zivilstandsbeamtin sowie eine Zulassungsbestätigung. Die Zulassungsbestätigung bestätigt, dass die Urkundsperson zur Ausstellung der Zivilstandsurkunde befugt ist und zum Zeitpunkt der Ausstellung als aktive Urkundsperson im Urkundspersonenregister verzeichnet ist.
Via die von der Bundesverwaltung betriebene Webseite "validator.ch" können diese Merkmale sowie die Tatsache, dass der Inhalt der Urkunde nicht mehr verändert wurde, überprüft werden.
Ich muss das auf elektronischem Weg erhalten haben. Nur so kann ich prüfen, ob das Dokument echt ist. Eine Überprüfung kann nicht an Hand eines Ausdrucks oder eines Scans durchgeführt werden. Die Prüfung ist gemäss den Ausführungen zur Frage 8.6 "Wie kann ich eine elektronische Zivilstandsurkunde überprüfen?" durchzuführen.
Die Gültigkeit einer elektronischen Zivilstandsurkunde kann jederzeit auf der von der Bundesverwaltung betriebene Webseite "validator.ch" überprüft werden.
Diese ermöglicht es Ihnen zu überprüfen, ob die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte zur Ausstellung der Zivilstandsurkunde befugt war und ob die Zivilstandsurkunde seit ihrer Signierung verändert wurde.
Laden Sie dafür die elektronische Urkunde auf der Seite "validator.ch" hoch und führen Sie das Prüfungsverfahren durch. Geprüft wird die elektronische Signatur, die Zulassung der unterzeichnenden Urkundsperson sowie die Unverändertheit der Urkunde. Anschliessend erhalten Sie einen Prüfbericht, der Sie über die Echtheit der Zivilstandsurkunde informiert. Der Bericht kann abgespeichert oder ausgedruckt werden.
Sie müssen die elektronische Zivilstandsurkunde zwingend auf elektronischem Weg dem Empfänger (z. B. Behörde, Arbeitgeber etc.) übermitteln. Die elektronische Zivilstandsurkunde enthält technische Sicherheitsmerkmale. Wird die elektronische Kette unterbrochen, lässt sich deren Überprüfung via "validator.ch" nicht mehr bewerkstelligen.
Die elektronische Zivilstandsurkunde ist in elektronischer Form aufzubewahren, damit die entsprechenden technischen Sicherheitsmerkmale, welche eine Überprüfung der Echtheit ermöglichen, erhalten bleiben. Eine andere Aufbewahrungsform, beispielsweise ein Ausdruck, führen zum Verlust der Authentifizierungsmerkmale der Zivilstandsurkunde. Daher dient ein Ausdruck zusammen mit dem Prüfbericht nur als Beleg zu Handen der Akten.
Einer elektronischen Zivilstandsurkunde kommt die gleiche Gültigkeitsdauer zu wie einer entsprechenden Urkunde in Papierform. Grundsätzlich wird von den Behörden eine aktuelle Urkunde verlangt, deren Ausstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Dadurch wird der Anforderung Rechnung getragen, dass die Angaben richtig, vollständig und auf dem neusten Stand sind.
Für die Überprüfung einer elektronischen Zivilstandsurkunde steht Ihnen jederzeit der Validierungsdienst der Bundesverwaltung auf der Webseite "validator.ch" zur Verfügung. Laden Sie die elektronische Urkunde auf der Seite "validator.ch" hoch und führen Sie das Prüfungsverfahren durch. Geprüft wird die elektronische Signatur, die Zulassung der unterzeichnenden Urkundsperson sowie die Unverändertheit der Urkunde. Anschliessend erhalten Sie einen Prüfbericht, der Sie über die Echtheit der Zivilstandsurkunde informiert. Der Bericht kann abgespeichert oder ausgedruckt werden. Ein Ausdruck des Heimatscheins kann zusammen mit dem Prüfbericht als Beleg zu Handen der Akten genommen werden.
Nein. Dies ist nicht zulässig, da mit dem Ausdrucken der elektronischen Zivilstandsurkunde deren technische Sicherheitsmerkmale verloren gehen, welche eine Überprüfung der Echtheit ermöglichen. Die zuständige Stelle / Behörde wird die ausgedruckte elektronische Urkunde in Papierform ablehnen, weil eine Überprüfung der Echtheit der Zivilstandsurkunde nicht möglich ist.
Letzte Änderung 27.10.2025