Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
Worum geht es?
Die Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole gemäss den Artikeln 261bis StGB und 171c MStG sind strafbar, wenn diese Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grussformen eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, und wenn für diese Ideologie in der Öffentlichkeit geworben wird. Gegen die vorgeschlagene neue Strafnorm, wonach sich auch jene Personen oder Gruppen strafbar machen, die solche Symbole in der Öffentlichkeit verwenden ohne damit für eine rassistische Ideologie zu werben, sind in der Vernehmlassung Bedenken geäussert worden. Wegen der geltend gemachten Anwendungsschwierigkeiten hat der Bundesrat auf die Schaffung der neuen Strafnorm verzichtet.
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. Juli 2009 schickt der Bundesrat eine Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2010 verzichtet der Bundesrat darauf, eine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole zu schaffen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 69 kB, 30.06.2010)
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Bericht und den Vorentwurf betreffend rassistische Symbole
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Bericht zur Abschreibung der Motion 04.3224 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
(BBl 2010 4851)
- Medienmitteilung vom 30. Juni 2010
Parlamentarische Vorstösse
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 30.06.2010
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