Worum geht es?
Entscheide zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sollen immer vor Bundesgericht getragen werden können. Der Bundesrat will so das Bundesgericht als oberste Rechtsprechungsbehörde stärken. Konkret soll in gewissen Fällen der Zugang zum Bundesgericht auch im Bereich des Ausnahmekatalogs offen stehen. Im Gegenzug soll das höchste Gericht von weniger bedeutsamen Fällen entlastet werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 9. November 2015 schickt der Bundesrat die Revision des Bundesgerichtsgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 6. September 2017 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 15. Juni 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (18.051)
Dokumentation
Berichte
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes
(BBl 2018 4605)
-
Entwurf
(BBl 2018 4663)
- Medienmitteilung vom 15. Juni 2018
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 15.06.2018
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