Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Worum geht es?

Mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte kann eine Person ihre Identität im Alltag beweisen. Im Internet ist dieser Beweis derzeit nur sehr umständlich zu erbringen. Daher braucht es für die digitale Welt einen elektronischen Identitätsnachweis, auch E-ID genannt. Solche staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel sind für die weitere Entwicklung von Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen wichtig. Der Bundesrat will deshalb rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und von deren Anbietern schaffen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 13. Mai 2015 eröffnet das Bundesamt für Polizei eine informelle Konsultation zum "Konzept für schweizerische staatlich anerkannte E-ID-Systeme". Diese dauert bis am 5. Juni 2015.
  • Der Bundesrat setzt für staatlich anerkannte elektronische Identitäten (E-ID) auf vom Markt entwickelte Systeme. Der Staat soll sich auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren (Medienmitteilung).
  • Am 22. Februar 2017 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) (Medienmitteilung).
  • Am 15. November 2017 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 1. Juni 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (18.049)
     
  • Am 12. Februar 2020 informiert die Bundeskanzlei, dass das Referendum formell zustande gekommen ist (Medienmitteilung).
     
  • Volksabstimmung über das "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste"  

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 12.02.2020

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