Haftung für Baumängel

Revision des Obligationenrechts

Worum geht es?

Das geltende Bauvertragsrecht ist zweckmässig und ausgewogen. Bei Baumängeln sind Bauherrinnen und Bauherren aber teilweise ungenügend geschützt. Dies hat eine Überprüfung gezeigt. Der Bundesrat will deshalb die Situation der Bauherrschaft und damit allen voran der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. August 2020 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bauvertragsrechts. Sie dauert bis zum 30. November 2020 (Medienmitteilung). 
  • Am 19. Oktober 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zu einer Änderung des Obligationenrechts (OR) (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (22.066)
     
  • Am 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderungen des Bauvertragsrechts auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung).  

Dokumentation

Botschaft und Entwurf

Referendumsvorlage

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 30.04.2025

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