Änderung des Zivilgesetzbuches
Worum geht es?
Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen. Der Bundesrat erfüllt damit einen parlamentarischen Auftrag.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. September 2020 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
 - Am 29. Juni 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
 - Am 15. Dezember 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments (Medienmitteilung).
 - Parlamentarische Beratungen (23.085)
 
Dokumentation
Berichte
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                        Besitzesschutz bei Hausbesetzungen. Gutachten zur Motion Feller (15.3531) (PDF, 36 MB, 20.08.2018)
                        
                            
Prof. Dr. Ramon Mabillard, 20. August 2018
 
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
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                        Botschaft
                        
                            
(BBl 2024 116)
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                        Entwurf
                        
                            
(BBl 2024 117)
 - Medienmitteilung vom 15. Dezember 2023
 
Dossier
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Letzte Änderung 15.12.2023
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                            Bundesamt für Justiz
                        
                        
                        
                        
                            
                                Nathalie
                            
                            
                                Stoffel
                            
                            
                        
                        
                            
                                Bundesrain 20
                            
                            
                                
                                    CH-3003
                                
                                
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