Der Bund und auch die meisten Kantone haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Kreisschreiben betreffend Schuldbetreibung und Konkurs erlassen. Diese Kreisschreiben finden sich nachfolgend zusammengestellt (Stand: 1. Juli 2010). Die bisherigen Weisungen und Kreisschreiben des Bundesgerichts gelten weiter, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen beziehungsweise nicht geändert oder aufgehoben werden (Art. 4 OAV-SchKG).
Kreisschreiben der Kantone
Letzte Änderung 27.04.2021