Fördermassnahmen

Hilfe zur Selbsthilfe (Selbsthilfeprojekte)

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht vor, dass das Bundesamt für Justiz unter anderem Selbsthilfeprojekte von Opfer- oder Betroffenenorganisationen fördern kann. Hierzu können Finanzhilfen gewährt werden.

Selbsthilfeprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie - unter Einbezug von Opfern bzw. Betroffenen - Angebote schaffen oder Hilfestellungen bieten mit dem Ziel, die Selbsthilfe bei Opfern und Betroffenen zu ermöglichen ("Hilfe zur Selbsthilfe"). Sie sollen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens realisiert werden und den Interessen möglichst vieler Opfer und Betroffenen unmittelbar dienen.

Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen sowie weitere Informationen, die zur Einreichung eines solchen Projektes erforderlich und dienlich sind.

Wer sich für die Lancierung eines Selbsthilfeprojekts interessiert, kann sich mit dem Bundesamt für Justiz (siehe Kontaktspalte) in Verbindung setzen, um erste Fragen zu klären und allenfalls einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. Die für die Einreichung eines Gesuchs um Finanzhilfen für Selbsthilfeprojekte notwendigen Dokumente finden Sie unter nachfolgenden Links:

Informations- und Erfahrungsaustausch unter Opfern und Betroffenen

Das Bundesamt für Justiz organisiert oder fördert auch den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Opfern und anderen Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Dadurch soll insbesondere zur besseren Entwicklung und Entfaltung ihrer persönlichen Ressourcen beigetragen werden.

Aktuell wird dieser Auftrag im Rahmen der Erzählbistros umgesetzt, welche vom Verein "Austausch-Échange" organisiert und getragen sowie vom Bundesamt für Justiz mitfinanziert werden.

Suchdienste

Im Rahmen der Anordnung bzw. des Vollzugs der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurden viele Personen aus ihrem familiären Rahmen gerissen, indem sie in Heimen oder bei Pflege- und Kostfamilien platziert wurden oder in gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe verdingt wurden. Nicht selten kam es bei diesen Fremdplatzierungen auch zur Trennung von Geschwistern, die sich zum Teil bis heute nicht wiedergefunden haben. Auch von sogenannten "Zwangsadoptionen" Betroffene (unter Druck erfolgte Kindswegnahme und Freigabe zur Adoption) suchen teilweise noch nach der leiblichen Mutter bzw. den weggenommenen Kindern. Es gibt deshalb nach wie vor Fälle, in denen Betroffene und Opfer Familienangehörige suchen.

Nachfolgend findet sich eine Übersicht mit wertvollen Informationen zu Suchdiensten, welche Betroffene bei ihren Suchbemühungen unterstützen können:

Im Falle von (Zwangs-)Adoptionen stehen für Auskünfte über leibliche Eltern und deren direkte Nachkommen bzw. über adoptierte Kinder in jedem Kanton spezielle Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung:

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 29.08.2023

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