Hilfe zur Selbsthilfe (Selbsthilfeprojekte)
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht vor, dass das Bundesamt für Justiz unter anderem Selbsthilfeprojekte von Opfer- oder Betroffenenorganisationen fördern kann. Hierzu können Finanzhilfen gewährt werden.
Selbsthilfeprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie - unter Einbezug von Opfern bzw. Betroffenen - Angebote schaffen oder Hilfestellungen bieten mit dem Ziel, die Selbsthilfe bei Opfern und Betroffenen zu ermöglichen ("Hilfe zur Selbsthilfe"). Sie sollen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens realisiert werden und den Interessen möglichst vieler Opfer und Betroffenen unmittelbar dienen.
Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen sowie weitere Informationen, die zur Einreichung eines solchen Projektes erforderlich und dienlich sind.
Wer sich für die Lancierung eines Selbsthilfeprojekts interessiert, kann sich mit dem Bundesamt für Justiz (siehe Kontaktspalte) in Verbindung setzen, um erste Fragen zu klären und allenfalls einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. Die für die Einreichung eines Gesuchs um Finanzhilfen für Selbsthilfeprojekte notwendigen Dokumente finden Sie unter nachfolgenden Links:
Nebst dem AFZFG sind für Selbsthilfeprojekte folgende rechtlichen Grundlagen massgebend:
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Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
(AFZFV, SR 211.223.131)
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Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz)
(SuG, SR 616.1)
Übersicht über die bisher bewilligten Selbsthilfeprojekte: - Liste der bis Ende Juli 2022 bewilligten Selbsthilfeprojekte (PDF, 139 kB, 13.10.2022)
Letzte Änderung 23.10.2024
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