Revision des Opferhilfegesetzes

Änderung vom 23. März 2001 (Verbesserung des Schutzes von Kindern als Opfer)

Worum geht es?

Die parlamentarische Initiative Goll vom 16. Dezember 1994 verlangt, dass der besonderen Situation von Kindern, die sexuell ausgebeutet worden sind, im Strafverfahren gegen den mutmasslichen Täter künftig besser Rechnung getragen wird. Dieses Ziel soll insbesondere mit Vorschriften zur Einvernahme von Kindern erreicht werden. Das Kind soll möglichst rasch nach der Tat angehört und nur ein oder zwei Mal befragt werden. Die Einvernahme soll durch speziell ausgebildetes Personal erfolgen und im Beisein einer weiteren Fachperson durchgeführt werden. Die Einvernahme ist auf Video aufzuzeichnen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 31. August 1998 veröffentlicht die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen einen Entwurf samt Bericht. In der Vernehmlassung werden die Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen. Am 23. August 1999 stellt die Kommission ihren Entwurf unverändert dem Bundesrat zur Stellungnahme zu.
  • Am 20. März 2000 stimmt der Bundesrat dem Entwurf unter Vorbehalt verschiedener Bemerkungen zu.
     
  • Parlamentarische Beratungen (94.441)
     
  • Der Bundesrat setzt die Teilrevision des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober 2002 in Kraft (Medienmitteilung).
    Vollzugsvorschriften auf Bundesebene sind nicht vorgesehen. Kurse nach Art. 18 OHG und Art. 8 OHV, die sich mit den besonderen Bedürfnissen von Kindern befassen, die Opfer von Sexualdelikten geworden sind, werden nach den revidierten Weisungen vom Januar 2002 mit einem um 10 Prozent erhöhten Bundesbeitrag gefördert.

Dokumentation

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Letzte Änderung 27.12.2004

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