Totalrevision des Opferhilfegesetzes

Worum geht es?

Die Evaluation der Opferhilfe in Jahren 1993 – 1998 hat gezeigt, dass eine umfassende Überprüfung des Opferhilfegesetzes nötig ist. Ziel der Revision ist es, das geltende Recht zu verbessern, Neuerungen zu prüfen und die Kosten zu dämmen. Das Drei-Pfeiler-Konzept des geltenden Rechts (Beratung, finanzielle Hilfe und Schutzrechte im Strafverfahren) ist beizubehalten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 3. Juli 2000 beauftragt das EJPD eine Expertenkommission, einen Vorentwurf für ein revidiertes Opferhilfegesetz und einen erläuternden Bericht zu erarbeiten.
  • Die Kommission befasst sich zunächst mit den Bestimmungen zum Strafverfahren (vgl. Art. 5-10 OHG) und verabschiedet am 5. Februar 2001 einen Zwischenbericht. Er enthält Vorschläge zum Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung. Der Zwischenbericht wird zusammen mit dem Vorentwurf am 27. Juni 2001 in die Vernehmlassung geschickt, die bis Ende Februar 2002 dauert.
  • Am 19. Dezember 2002 schickt das EJPD den Vorentwurf und erläuternden Bericht der Expertenkommission in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 26. September 2003 Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Am 9. November 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes (Medienmitteilung).

  • Parlamentarische Beratungen (05.078)
     
  • Am 27. Juni 2007 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Opferhilfegesetz in die Vernehmlassung bei den Kantonen (Medienmitteilung).
  • Am 27. Februar 2008 setzt der Bundesrat das revidierte Opferhilfegesetz zusammen mit den überarbeiteten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 27.02.2008

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