Worum geht es?
Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Zivilprozessordnung verbessern. In erster Linie soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Gericht und damit die Rechtsdurchsetzung im Privatrecht erleichtert werden. Insbesondere sollen die Kostenschranken und das Prozesskostenrisiko gesenkt, der kollektive Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrenskoordination vereinfacht werden. Damit werden mehrere parlamentarische Aufträge erfüllt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. März 2018 schickt der Bundesrat die Änderung der Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 26. Februar 2020 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (20.026)
- Am 10. Dezember 2021 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbandsklage und kollektiver Vergleich (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (21.082)
- Am 6. September 2023 setzt der Bundesrat die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 14. Februar 2024 schickt der Bundesrat die Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 16. Oktober 2024 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren zur Kenntnis und setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Änderung der Zivilprozessordnung
(BBl 2020 2697)
-
Entwurf
(BBl 2020 2785)
- Medienmitteilung vom 26. Februar 2020
Botschaft und Entwurf (Verbandsklage und kollektiver Vergleich)
-
Botschaft
(BBl 2021 3048)
-
Entwurf
(BBl 2021 3049)
- Medienmitteilung vom 10. Dezember 2021
Referendumsvorlage
-
Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung)
(ZPO, BBl 2023 786)
Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren
Vernehmlassung
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Neue Bestimmungen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 16.10.2024
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