Antifolter-Konvention der UNO

Am 10. Dezember 1984 wurde das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (SR 0.105) von der UNO-Generalversammlung angenommen. Von der Schweiz am 2. Dezember 1986 ratifiziert, ist es am 26. Juni 1987 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen konkretisiert das allgemeine Folterverbot, indem es die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Reihe von geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verhinderung bzw. Ahndung von Folterungen sicherzustellen und Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.

Dieses Übereinkommen sieht - ähnlich den Pakten von 1966 - ein internationales Kontrollsystem vor. Die Vertragsstaaten haben dem UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) alle vier Jahre Bericht über die Massnahmen zu erstatten, die sie ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nachzukommen. Der Ausschuss kann zu den Berichten Stellung nehmen oder Vorschläge allgemeiner Natur machen. Die nach Prüfung der Schweizer Berichte verabschiedeten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses wurden den Kantonen zur Kenntnis gebracht.

Berichte an den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT)

Rechtliche Grundlagen

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Letzte Änderung 03.08.2021

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