Revision des Obligationenrechts
Worum geht es?
Die Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht soll gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die Revision sieht nicht nur eine Vereinheitlichung des Verjährungsrechts innerhalb des Deliktsrechts vor, sondern auch eine Harmonisierung mit dem Vertrags- und Bereicherungsrecht.
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. Januar 2009 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Vernehmlassungsrevision für eine Teilrevision des Haftpflichtrechts vorzubereiten (Medienmitteilung).
- Am 31. August 2011 schickt der Bundesrat die Revision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 29. August 2012 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 29. November 2013 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.100)
- Der Bundesrat setzt die Revision des Verjährungsrechts auf den 1. Januar 2020 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Parlamentarische Vorstösse
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsverfahren
Botschaft und Entwurf
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Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verjährungsrecht)
(BBl 2014 235)
-
Entwurf
(BBl 2014 287)
- Medienmitteilung vom 29. November 2013
Referendumsvorlage
-
Obligationenrecht (Revision des Verjährungsrechts)
(BBl 2018 3537)
Neue Bestimmungen
-
Obligationenrecht (Revision des Verjährungsrechts)
(AS 2018 5343)
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 07.11.2018
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