Gemäss bosnischer Gesetzgebung sind Adoptionen nur durch Personen mit bosnischer Staatsangehörigkeit möglich.
Internationale Adoptionen sind nur möglich
- für im Ausland wohnende Staatsangehörige
- wenn es sich um eine Stiefkindsadoption handelt (unter der Voraussetzung, dass der Partner die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt)
Weitere Infos
Links
- Haager Konferenz für internationales Privatrecht
-
Mission de l'Adoption Internationale(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 05.02.2026