Da ein Kooperationsabkommen zwischen den Adoptionsstellen in unseren beiden Ländern fehlt, ist es Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht möglich, die Adoption eines südkoreanischen Kindes zu beantragen. Diese Einschränkung gilt auch für Personen südkoreanischer Nationalität mit Wohnsitz in der Schweiz.
Weitere Infos
Links
- Haager Konferenz für internationales Privatrecht
-
Mission de l'Adoption Internationale(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 05.02.2026