Adoption Thailand

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Thailand können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Gesunde Kinder ab 72 Monate
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemäss Liste der thailändischen Zentralbehörde (siehe Dokument "Criteria for Special Needs")

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Mindestens 25 Jahre
Maximal keine Angaben
  Gleichgeschlechtliche Paare Möglich
  Vorgeschriebene Ehedauer Keine Angabe
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mindestens 15 Jahre

Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Ja, allerdings werden verheiratete, kinderlose Kandidaten bevorzugt
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Keine Angaben

4. Allgemeine Hinweise

  1. Das Dossier muss alle zwei Jahre aktualisiert werden (Sozialbericht). Bei bedeutenden Veränderungen ist die thailändische Zentralbehörde unverzüglich zu informieren;
  2. Im Sozialbericht oder als Beilage im Elterndossier müssen, unter anderem, folgende Informationen enthalten sein:
    • Angaben zu einer eventuellen Vormundschaft für den Fall, dass die Adoptiveltern nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um das Kind zu kümmern wie auch die Angaben der zukünftigen Paten/Patin;
    • Angaben zur Betreuung des Kindes im weiteren Sinn bei seiner Ankunft in der Schweiz (Schule/Kinderkrippe, schulergänzende Betreuungsformen, Möglichkeiten der medizinischen Betreuung in der Nähe des Wohnsitzes);
  3. Familien, die bereits zwei Kinder haben, müssen zunächst vom Board zugelassen werden, bevor sie ein Adoptionsdossier einreichen können;
  4. Durch eine in Thailand ausgesprochene Adoption (einfache Adoption) erlöschen die Kinderverhältnisse nicht. Nach Ablauf der Jahresfrist des Pflegeverhältnisses bei den Adoptiveltern muss das Gesuch um Volladoption in der Schweiz nachgereicht werden.
  5. Die thailändische Zentralbehörde möchte, dass Kinder in der Altersgruppe 0 - 24 Monate maximal etwa 40 Jahre Altersunterschied zur Adoptivmutter haben.  

5. Dokumentenliste der thailändischen Zentralen Behörde

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Alle verlangten Dokumente (Originale und Kopien) müssen durch die thailändische Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
  • Die englische oder thailändische Übersetzung aller Dokumente muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in erstellt und unterzeichnet werden. Wer die Dokumente in Thai einreicht, wird von der Zentralen Behörde in dieser Sprache angeschrieben.
  • Die Übersetzung wird an das entsprechende Original angeheftet.
Formular Adoptionsgesuch + 4 Fotografien der Gesuchsteller, Grösse 4.5 x 6 cm
Sozialbericht (siehe auch Ziffer 3)
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes
Ausgefüllter Fragebogen "Kategorien Special Needs"
Bestätigung des kantonalen Migrationsamts, dass das Kind berechtigt ist in die Schweiz einzureisen
Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, dass das Pflegeverhältnis begleitet und darüber Bericht erstattet wird und das die unter thailändischem Recht ausgesprochene Adoption in der Schweiz anerkannt oder in eine Volladoption umgewandelt wird
Motivationsschreiben, fakultativ
Arztzeugnis, das den Gesuchstellern gute physische Gesundheit sowie Unfruchtbarkeit (falls vorhanden) attestiert
Bescheinigung eines Psychiaters oder eines Psychologen über den psychischen Gesundheitszustand der Gesuchsteller
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) und Kopie des Scheidungsurteils (falls vorhanden)
Belege zu Arbeitsverhältnis und Einkommen
Belege zur gegenwärtigen finanziellen Lage (nicht älter als 6 Monate)
Belege zum Vermögensstand
Empfehlungsschreiben von mind. 2 Personen, die bestätigen, dass sich die Gesuchsteller als Adoptiveltern eignen
Passkopien
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister
Bescheinigung der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs
Bescheinigung über die Nichterstattung von Kosten
Photos der Gesuchsteller (ganzer Körper), deren Kindern (falls vorhanden), Verwandtschaft, Freunde, Wohnung und Umgebung (nicht älter als 6 Monate)

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag Ca. 3 Jahre
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland Ca. 2 Wochen
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? Im Heimatstaat
Typ der Adoption Einfache Adoption (siehe Allgemeine Hinweise, Punkt 5)

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Thailand verlangt von den zuständigen Behörden nach dem 2., 4. und dem 6. Monat nach Ankunft des Kindes in der Schweiz einen Bericht (insgesamt 3 Berichte) über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Die 3 Berichte müssen zusammen übermittelt werden.
  • Die Berichte müssen in Thai eingereicht werden. Es ist keine Beglaubigung erforderlich.

Von den Adoptiveltern verlangt die Zentrale Behörde von Thailand folgende, insgesamt 3 Berichte:

  • Der erste Bericht ist 3 Jahre nach der Registrierung der Adoption bei der thailändischen Botschaft einzureichen
  • Der zweite Bericht ist 5 Jahre nach dem ersten Bericht (also 8 Jahre nach der Registrierung der Adoption) einzureichen
  • Der dritte Bericht ist 5 Jahre nach dem zweiten Bericht (also 13 Jahre nach der Registrierung) einzureichen, sofern das Kind nicht zwischenzeitlich volljährig geworden ist.

Das Formular (The Follow up report for Thai Adopted child) ist von den Adoptiveltern in englischer Sprache auszufüllen und per E-Mail an followupadoption@gmail.com und postadoption@dcy.go.th mit Kopie an die kantonale Zentrale Behörde zu senden.

Weitere Infos

Letzte Änderung 05.02.2026

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