In Thailand können nur Dossiers für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Special Needs) eingereicht werden. Unter dem Begriff "Special Needs" fallen Kinder ab 6 Jahren (72 Monate), Geschwister und Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen (siehe Dokument "Criteria for Special Needs").
1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Thailand können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder ab 72 Monate
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemäss Liste der thailändischen Zentralbehörde (siehe Dokument "Criteria for Special Needs")
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
| Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern | Mindestens 25 Jahre Maximal keine Angaben |
|
| Gleichgeschlechtliche Paare | Möglich | |
| Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angabe | |
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mindestens 15 Jahre |
|
| Einzeladoption | ||
| Einzeladoption möglich? | Ja, allerdings werden verheiratete, kinderlose Kandidaten bevorzugt | |
| Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
| Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
| Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Keine Angaben | |
4. Allgemeine Hinweise
- Das Dossier muss alle zwei Jahre aktualisiert werden (Sozialbericht). Bei bedeutenden Veränderungen ist die thailändische Zentralbehörde unverzüglich zu informieren;
- Im Sozialbericht oder als Beilage im Elterndossier müssen, unter anderem, folgende Informationen enthalten sein:
- Angaben zu einer eventuellen Vormundschaft für den Fall, dass die Adoptiveltern nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um das Kind zu kümmern wie auch die Angaben der zukünftigen Paten/Patin;
- Angaben zur Betreuung des Kindes im weiteren Sinn bei seiner Ankunft in der Schweiz (Schule/Kinderkrippe, schulergänzende Betreuungsformen, Möglichkeiten der medizinischen Betreuung in der Nähe des Wohnsitzes);
- Familien, die bereits zwei Kinder haben, müssen zunächst vom Board zugelassen werden, bevor sie ein Adoptionsdossier einreichen können;
- Durch eine in Thailand ausgesprochene Adoption (einfache Adoption) erlöschen die Kinderverhältnisse nicht. Nach Ablauf der Jahresfrist des Pflegeverhältnisses bei den Adoptiveltern muss das Gesuch um Volladoption in der Schweiz nachgereicht werden.
- Die thailändische Zentralbehörde möchte, dass Kinder in der Altersgruppe 0 - 24 Monate maximal etwa 40 Jahre Altersunterschied zur Adoptivmutter haben.
5. Dokumentenliste der thailändischen Zentralen Behörde
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Alle verlangten Dokumente (Originale und Kopien) müssen durch die thailändische Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
- Die englische oder thailändische Übersetzung aller Dokumente muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in erstellt und unterzeichnet werden. Wer die Dokumente in Thai einreicht, wird von der Zentralen Behörde in dieser Sprache angeschrieben.
- Die Übersetzung wird an das entsprechende Original angeheftet.
| Formular Adoptionsgesuch + 4 Fotografien der Gesuchsteller, Grösse 4.5 x 6 cm |
| Sozialbericht (siehe auch Ziffer 3) |
| Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
| Ausgefüllter Fragebogen "Kategorien Special Needs" |
| Bestätigung des kantonalen Migrationsamts, dass das Kind berechtigt ist in die Schweiz einzureisen |
| Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, dass das Pflegeverhältnis begleitet und darüber Bericht erstattet wird und das die unter thailändischem Recht ausgesprochene Adoption in der Schweiz anerkannt oder in eine Volladoption umgewandelt wird |
| Motivationsschreiben, fakultativ |
| Arztzeugnis, das den Gesuchstellern gute physische Gesundheit sowie Unfruchtbarkeit (falls vorhanden) attestiert |
| Bescheinigung eines Psychiaters oder eines Psychologen über den psychischen Gesundheitszustand der Gesuchsteller |
| Auszug aus dem Eheregister (CIEC) und Kopie des Scheidungsurteils (falls vorhanden) |
| Belege zu Arbeitsverhältnis und Einkommen |
| Belege zur gegenwärtigen finanziellen Lage (nicht älter als 6 Monate) |
| Belege zum Vermögensstand |
| Empfehlungsschreiben von mind. 2 Personen, die bestätigen, dass sich die Gesuchsteller als Adoptiveltern eignen |
| Passkopien |
| Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister |
| Bescheinigung der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs |
| Bescheinigung über die Nichterstattung von Kosten |
| Photos der Gesuchsteller (ganzer Körper), deren Kindern (falls vorhanden), Verwandtschaft, Freunde, Wohnung und Umgebung (nicht älter als 6 Monate) |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
| Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Ca. 3 Jahre |
| Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Ca. 2 Wochen |
| Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Heimatstaat |
| Typ der Adoption | Einfache Adoption (siehe Allgemeine Hinweise, Punkt 5) |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Thailand verlangt von den zuständigen Behörden nach dem 2., 4. und dem 6. Monat nach Ankunft des Kindes in der Schweiz einen Bericht (insgesamt 3 Berichte) über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Die 3 Berichte müssen zusammen übermittelt werden.
- Die Berichte müssen in Thai eingereicht werden. Es ist keine Beglaubigung erforderlich.
Von den Adoptiveltern verlangt die Zentrale Behörde von Thailand folgende, insgesamt 3 Berichte:
- Der erste Bericht ist 3 Jahre nach der Registrierung der Adoption bei der thailändischen Botschaft einzureichen
- Der zweite Bericht ist 5 Jahre nach dem ersten Bericht (also 8 Jahre nach der Registrierung der Adoption) einzureichen
- Der dritte Bericht ist 5 Jahre nach dem zweiten Bericht (also 13 Jahre nach der Registrierung) einzureichen, sofern das Kind nicht zwischenzeitlich volljährig geworden ist.
Das Formular (The Follow up report for Thai Adopted child) ist von den Adoptiveltern in englischer Sprache auszufüllen und per E-Mail an followupadoption@gmail.com und postadoption@dcy.go.th mit Kopie an die kantonale Zentrale Behörde zu senden.
Weitere Infos
Dokumente
- Adressliste der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen (PDF, 114 kB, 12.11.2025)
- The Follow up report for Thai Adopted child (DOCX, 22 kB, 20.08.2025)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Application for child adoption (Formular Adoptionsgesuch) (PDF, 1 MB, 29.06.2005)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Merkblatt über die Militärdienstpflicht adoptierter Personen aus Thailand bei Beibehaltung der thailändischen Staatsangehörigkeit (PDF, 113 kB, 01.04.2020)
- Criteria for Special Needs (PDF, 129 kB, 07.01.2026)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Child adoption Act B.E. 2522 (1979) (PDF, 1 MB, 01.01.1979)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Child adoption Act (No. 3) B.E. 2553 (2010) (PDF, 534 kB, 01.01.2010)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Guidelines for Inter-Country adoption of a Thai Child (PDF, 694 kB, 02.07.2020)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Attestation of non reimbursement of costs (PDF, 64 kB, 10.04.2024)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Links
- Haager Konferenz für internationales Privatrecht
-
Mission de l'Adoption Internationale(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 05.02.2026