Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern offenlegen

Worum geht es?

Stimmrechtsberatende Unternehmen unterstützen Aktionärinnen und Aktionäre bei der Ausübung ihrer Stimmrechte. Namentlich sprechen sie gestützt auf die Geschäftsberichte oder Vergütungssysteme der Aktiengesellschaft Empfehlungen aus, wie die Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung abstimmen sollen.

Wenn die stimmrechtsberatenden Unternehmen gleichzeitig zu ihrem Mandat gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären auch für die Aktiengesellschaft selbst tätig sind, kann das zu Interessenskonflikten führen. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, gesetzlich zu verankern, dass mögliche Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern künftig offengelegt werden müssen. 

Was ist bisher geschehen?

  • Am 13. Mai 2026 schickt der Bundesrat eine Änderung des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).

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Letzte Änderung 13.05.2026

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