19. Gemischter Ausschuss Schweiz – EU: Austausch über Freizügigkeitsabkommen

Am Montag 3. Juli 2017 fand in Brüssel die jährliche Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) statt. Die Delegationen diskutierten verschiedene Fragen zur Anwendung des FZA. Die Schweizer Delegation informierte zudem über die Eröffnung der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung.

Der Gemischte Ausschuss FZA setzt sich aus Vertretern der Schweiz, der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zusammen. In der Regel tagt er mindestens einmal jährlich, um aktuelle Anwendungsfragen des FZA zu erörtern. Auch informieren sich die beiden Delegationen gegenseitig über neue Rechtsentwicklungen.

Die ordentliche Sitzung des Gemischtes Ausschusses stand in diesem Jahr unter dem Vorsitz der EU. Die Schweizer Delegation wurde von der Vizedirektorin des Staatssekretariats für Migration (SEM), Cornelia Lüthy, geleitet. Die Delegation der EU stand unter der Leitung von Claude Maerten, Leiter der Abteilung Westeuropa im Europäischen Auswärtigen Dienst.

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Personenfreizügigkeit

Die Schweizer Seite informierte über die Anrufung der Ventilklausel für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien. Seit dem 1. Juni 2017 haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger (EU-2) während 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt (Bundesratsentscheid vom 10. Mai 2017). Ein weiteres Thema war das Inkrafttreten des Protokolls III zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien per 1. Januar 2017. Die Delegationen tauschten sich zudem über Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aus.

Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV

Die Schweizer Delegation orientierte zudem über die Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV eröffnet. Sie dauert bis zum 6. September 2017. SEM-Vizedirektorin Lüthy erinnerte daran, dass sich das Parlament bewusst für eine Umsetzung von Art. 121a BV ausgesprochen hat, die mit dem FZA vereinbar ist. An diese Vorgabe habe sich auch der Bundesrat bei der Erarbeitung der Ausführungsverordnungen gehalten. Die Schweizer Delegation verwies in diesem Zusammenhang auf die Übereinkunft vom 6. April 2017 zwischen Bundespräsidentin Doris Leuthard und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, sämtliche sistierten Verhandlungen und Diskussionen wieder aufzunehmen.

Letzte Änderung 03.07.2017

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