Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren.
Seit der Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1955 hat die Schweiz regelmässig Flüchtlingsgruppen aufgenommen. Von dieser Kontingentspolitik profitierten unter anderem Flüchtlingsgruppen aus Ungarn, Tibet, Indochina (Boat People), Chile, Irak, Sudan, Tunesien und Ex-Jugoslawien.
Als in den 1990er-Jahren zahlreiche Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien in die Schweiz kamen, sistierte der Bundesrat die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen vorübergehend.
Resettlement-Programme seit 2013
Im Jahr 2013 beschloss der Bundesrat aufgrund der humanitären Krise in Syrien, erneut Gruppen von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen UNHCR wurden bis Anfang 2020 basierend auf mehreren ad-hoc Bundesratsbeschlüssen gut 4300 Flüchtlinge in der Schweiz neuangesiedelt.
Mit den Beschlüssen vom 30. November 2018 sowie 29. Mai 2019 entschied der Bundesrat, sich weiterhin am Resettlement-Programm des UNHCR zu beteiligen. Im Sinne einer besseren Planung verabschiedet der Bundesrat seither alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Flüchtlingen.
Resettlement 2022/2023
Für die Jahre 2022/23 hat der Bundesrat am 19. Mai 2021 die Aufnahme von weiteren 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen. Hinzu kommt ein Übertrag von 220 Plätzen aus dem Programm 2020/21. Im Fokus stehen weiterhin Flüchtlinge aus den Konfliktgebieten im Nahen Osten und der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer.
Das EJPD hat per 1. April 2023 auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen.
Resettlement 2024/2025
An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für das Resettlement-Programm der Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum kann die Schweiz bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Die geografischen Schwerpunkte sind die gleichen wie im Programm 2022/23.
Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.
Letzte Änderung 01.11.2023