Rückkehr

Viele Menschen, die in die Schweiz eingewandert sind, wünschen nach einigen Jahren oder insbesondere zum Zeitpunkt ihres Ruhestandes in ihr ursprüngliches Heimatland zurückzukehren.

Die Rückkehr ins Heimatland ist jedoch nicht immer freiwillig. Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde, müssen nach dem Abschluss des Asylverfahrens die Schweiz wieder verlassen. Auch andere Ausländerinnen und Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, können mit einem Wegweisungsentscheid belegt werden.

Bei einem kleinen Teil der Betroffenen müssen die Wegweisungen unter Zwang vollzogen werden. Um die Gesundheit der Betroffenen nicht zu beeinträchtigen, kann bei Bedarf eine medizinische Begleitung angeordnet werden.  

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Letzte Änderung 23.09.2024

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