Corona: Einreisebeschränkungen für Risikostaaten
Für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die aus Risikostaaten oder -regionen einreisen und keiner Ausnahmekategorie der Covid-19-Verordnung 3 angehören, bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen. Für Einreisen aus den Schengen- und EU-Staaten sowie den europäischen Kleinstaaten Andorra, Heiliger Stuhl, Monaco, San Marino sowie aus einigen Drittstaaten gelten wieder die gewöhnlichen Einreisevoraussetzungen. Personen aus Risikostaaten, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, dürfen ebenfalls einreisen, sofern sie diese Beziehung belegen können. Weitere Informationen wie zu Transitreisen im Luftverkehr, Einreisen zur Betreuung von Familienmitgliedern oder der Umgang mit in Risikostaaten ausgestellten Visa finden Sie auf den folgenden Seiten:
Einreisende Personen aus bestimmten Ländern oder Gebieten unterstehen einer Quarantänepflicht. Bitte informieren Sie sich dazu beim zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Weitere Informationen für Personen aus EU/EFTA-Staaten
Weitere Informationen für Reisen nach EU-Staaten
Alle Informationen zum Coronavirus werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Verbindlich sind die Covid-19-Verordnung 3 und die Weisung des SEM an die Schweizer Behörden.
Für den Asylbereich gilt zudem:
Informationen des BAG:
Helpline Einreise & Aufenthalt Schweiz
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Einreisebeschränkungen und den Aufenthaltsbestimmungen. |
Corona: Info for migrants & asylum seekers
Migrationsbericht 2019
Der neue Migrationsbericht des SEM für das Jahr 2019 ist online als PDF oder als Druckversion verfügbar. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle Tätigkeiten, Themen und Projekte des SEM.
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Resettlement / ATCR
Die Schweiz hat im Juni 2020 erstmalig den einjährigen Vorsitz der «Annual Tripartite Consultations on Resettlement» (ATCR) übernommen. Es handelt sich um die wichtigste internationale Konferenz zum Thema Resettlement.
