Corona: Einreise geimpfter Personen aus Drittstaaten wieder erlaubt
Wer vollständig geimpft ist und dies nachweisen kann, darf auch aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raumes wieder in die Schweiz einreisen. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird zudem die Quarantänepflicht grundsätzlich aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind.
Für die Prüfung Ihrer individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft Ihnen der
Online-Travelcheck
Falls Sie im Anschluss daran noch Fragen haben, bitten wir Sie, unsere FAQ aufmerksam durchzulesen:
Covid-FAQ
Alle Informationen zum Coronavirus werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Verbindlich sind die Covid-19-Verordnung 3 und die Weisung des SEM an die Schweizer Behörden.
Für den Asylbereich gilt zudem:
Informationen des BAG:
Online-Travelcheck
Hier erfahren Sie die Bedingungen Ihrer Einreise. Klicken Sie sich durch die Fragen: |
Warnung vor Betrug-Mails
Emails mit dem Absender «swissimmigration@consultant» oder «eu_immigration@consultant» und Zahlungsforderungen werden an Ausländerinnen und Ausländer versandt. Das SEM warnt vor diesen Betrugsversuchen. |
migration.swiss 2020
Der Jahresbericht des Staatssekretariats für Migration SEM ist zum ersten Mal in digitaler Form erschienen – mit Kurzvideos zu den aktuellen Herausforderungen, Hintergründen, Gesichtern und Geschichten. www.migration.swiss gibt einen Überblick über die Ereignisse und Entwicklungen im Berichtsjahr 2020 und weist die wichtigsten Zahlen und Fakten aus.
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